Parklicht rechts/links schalten möglich?

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Beast44

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Servus,

sorry, gabs bestimmt schon mal, hab aber eben in der Sufu nüscht gefunden...

Folgendes: Kenne das von anderen Autos, dass wenn man das Parklicht einschaltet und z.b. den Blinkerhebel hoch oder runter drückt, eben nur links oder rechts das Parklicht leuchtet. Gibts sowas beim Mondeo auch? Wenn ich das bei mir anmache, leuten immer alle 4 Lampen (links und rechts eben).

Wäre für ne kurze Antwort dankbar.

Gruß
Christian
 

cougarman81

Kaiser
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Kann man deinen Lichtschalter nach links drehen? Wenn ja ist da einseitiges Standlicht. Wenn du zwei Stellungen links hast, dann hast du die Wahl zwischen Begrenzungslicht links und rechts...
 
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Black Projects

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Beim MK 3 gibt es wirklich Parklicht nicht seitengetrennt wie das beim MK 2 noch war.
 
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Black Projects

Gast im Fordboard
Da ist es warscheinlich einfacher sich selber eine Parklichtschaltung zu bauen.
 
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Mondi mk3

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nur mal so ne frage weil mich das auch wirklich nervt und vor kurzen auch aufgefallen ist kann das der fh vielleicht freischalten das es dann wie z.b. bei audi per blinkerhebel funkt?(ähnlich der momentanverbrauchsanzeige im BC)
 
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MucCowboy

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Original von der_ast
... und jetzt die Deppen-Frage von mir: Kann man den MK2-Lichtschalter auch im MK3 einbauen? :idee
Nein, völlig anderes Prinzip. Stecker passt sowieso nicht.
Original von Mondi mk3
...kann das der fh vielleicht freischalten das es dann wie z.b. bei audi per blinkerhebel funkt?(ähnlich der momentanverbrauchsanzeige im BC)
Nein, auch nicht. Es ist einfach elektrisch nicht mehr vorgesehen. Warum auch immer.

Grüße
Uli
 

Fordpaule

Lebende Legende
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Das ist ja wirklich der Hammer! Erinnert mich irgendwie an meinen Kadett E der hat das auch net gehabt. Nennt sich das nicht eigentlich Standlicht (wenn alle 4 Lampen brennen)? Und das einseitige Parklicht?

Gruß Jörg :happy:
 
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Beast44

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Original von Fordpaule
Nennt sich das nicht eigentlich Standlicht (wenn alle 4 Lampen brennen)? Und das einseitige Parklicht?

Joa, eigtl schon. Nur hier isses halt so, dass beim Parklicht halt quasi genau das selbe leuchtet wie beim Standlicht, nur halt die Instrumentenbeleuchtung is aus... ziemlich doof, aber was solls. Können wenigstens auch keine Fußgänger gegens Auto laufen lol
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Fordpaule
Nennt sich das nicht eigentlich Standlicht (wenn alle 4 Lampen brennen)? Und das einseitige Parklicht?
Genaugenommen nicht. Schau Dir mal die beiden Begriffe an:
> Standlicht: Licht im Stand, also wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.
> Parklicht: Licht wenn das Fahrzeug parkt, also sich nicht in Betrieb befindet.

Standlicht muss an allen 4 Ecken gleichzeitig leuchten, das gibt die StVZO so vor. Dort wird es "Markierungsleuchten" genannt. Es wird dort aber keine Aussage darüber getroffen, wie Parklicht aussehen muss. Da der Mondeo grundsätzlich mit Blick auf den gesamt-europäischen Markt entwickelt wurde, kann ich mir vorstellen, dass der Wegfall des einseitigen Parklichts mit irgendeiner EU-Harmonisierung zu tun hat.

Grüße
Uli
 

der_ast

Megaposter
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Und um zur allgemeinen Definition beizutragen:
Beim Standlicht (welches in Österreich als "Begrenzungslicht" betitelt wird) sind folgende Lichter an: Begrenzungsleuten (das sind die zwei weissen 5W-Birnen vorne); Schlussleuchten (das sind die zwei roten 4W-Lichter hinten), Kennzeichenleuchten (bedarf wohl keiner näheren Erklärung), Beleuchtung des Kombiinstrumentes, Beleuchtung der Armaturen.
Beim Parklicht sind folgende Lampen an: Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten. Sonst nix.

Ich find es gut, dass es kein Parklicht gibt, das nur rechts leuchtet, weil es ja immer wieder unwissende gegeben hat, die das rechte Parklicht dann eingeschalten haben, wenn sie am linken Fahrbahnrand geparkt haben (Klare Sache: den äusseren Rand des Fahrzeuges sichtbar machen).

Jetzt entsinnen wir uns mal der StVO:
weisse Lichter und Reflektoren bedeuten, dass man daran RECHTS vorbei muss,
gelbe Lichter und Reflektoren lassen uns die freie Wahl, ob links oder rechts
rote Lichter und Reflektoren schicken uns LINKS am Hindernis vorbei.

Nachdem aber im oben genannten Fall vorne ein weisses Licht leuchtet heisst das für den, der von vorne kommt, dass er an diesem Licht RECHTS vorbei muss --> BUMM, denn rechts des Lichtes war ja dann noch ein ganzes Auto.
Und weil hinten ja ein rotes Licht an ist heisst das für den herannahenden Lenker, dass er daran LINKS vorbei muss. Hier gab es aber zum Glück weniger Unfalle, weil man ja auch die roten Reflektoren an beiden Seiten hat und somit (spät, aber doch) klar wurde, dass links von dem roten Licht noch ein ganzes Auto ist.

Für mich wäre also folgende Lösung ideal (und interessant): Links Parklicht, oder beidseitiges Parklicht. Alles Andere halte ich für unnötig.
 

Rob_Mae

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Original von der_ast
Ich find es gut, dass es kein Parklicht gibt, das nur rechts leuchtet ...
Es gibt genug Fahrzege die via Blinkerhebel auch das rechte Parklicht aktivieren (bei ausgeschaltener Zündung/Zündschlüssel ) das ist schon so okay !!.
Original von der_ast
Jetzt entsinnen wir uns mal der StVO:
Oder der STVZO ! (STVO gibts in AT)
Original von der_ast
Für mich wäre also folgende Lösung ideal (und interessant): Links Parklicht, oder beidseitiges Parklicht. Alles Andere halte ich für unnötig.
Beidseitiges Parklicht ändert aber nichts an der Linksparksituation die Du vorhin beschrieben hast, also keinerlei Vorteile (ausser mehr Stromverbrauch.....)!!!

GreetS Rob
 

der_ast

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Original von Rob_Mae
[Beidseitiges Parklicht ändert aber nichts an der Linksparksituation die Du vorhin beschrieben hast, also keinerlei Vorteile (ausser mehr Stromverbrauch.....)!!!
Wenn man das Rechtliche betrachtet, dann hast Du vollkommen recht. Von der Praktischen Seite her erkennt man dann (im Dunklen) viel früher, dass da ein Auto steht (und kein Motorrad). Der Lenker des herannahenden Fahrzeuges landet dann somit im Strassengraben, aber nicht im parkenden Auto --> der Schaden fällt geringer aus.
Die beste Lösung wäre aber, vorne eine rot glühende Lampe und hinten eine weisse (z.b. beim Rückfahrlicht dabei, aber nicht das RFL selbst - es wäre viel zu hell).
Aber ich denke, dass sich darüber viele Ingineure den Kopf zerbrechen ;)

Und der Teil, wo ich geschrieben habe, dass ich es gut finde, dass es kein Parklicht gibt, das nur rechts leuchtet, war auf den MK3 bezogen.
Meine Eltern fahren einen OPEL und der hat das auch mit dem Blinkerstock.
 

Rob_Mae

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Original von der_ast
Die beste Lösung wäre aber, vorne eine rot glühende Lampe und hinten eine weisse .
Vorne rot ist eindeutig untersagt, rot ist hinten und wenns plötzlich vorne wäre, dann .....:D (man kennt sich dann hinten und vorne nimmer aus!)
Original von der_ast
Aber ich denke, dass sich darüber viele Ingineure den Kopf zerbrechen ;)
Du kannst rechnen das sich da schon Legionen von EUrokraten den Kopf zerbrechen und teuere Studien bei befeundeten Sachverständigen in Auftrag gegeben haben........ 8)

GreetS Rob
 

BigWoelfi

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MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von MucCowboy
Da der Mondeo grundsätzlich mit Blick auf den gesamt-europäischen Markt entwickelt wurde, kann ich mir vorstellen, dass der Wegfall des einseitigen Parklichts mit irgendeiner EU-Harmonisierung zu tun hat.
Ah ja, was ist denn mit dem Mondeo MK4? Ist der nicht für Europa? ?(
Bei dem geht es jedenfalls wieder mit Blinkhebel für links oder rechts. Gerade ausprobiert. :respekt

Gruß, Wolfgang
 
J

joe_he

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:whatever jaja, Ford die tun was......leider denken sie sich meistens nichts dabei :D

(wenn ich mal überlege, selbst mein 79er 3er BMW hatte das sogar!)
 
B

Beast44

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Ja, also irgendwie sehr strange... würd mich mal interessieren, was die Entwickler sich dabei gedacht haben... vllt schlicht und einfach vergessen? ?(
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von BigWoelfi
Ah ja, was ist denn mit dem Mondeo MK4? Ist der nicht für Europa? ?(
Bei dem geht es jedenfalls wieder mit Blinkhebel für links oder rechts. Gerade ausprobiert.
Gut, dann hat Ford das wieder reingenommen. 6 Jahre lang (MK3 vor und nach FL) war es jedenfalls nicht so geschaltet. Ich hab ja auch nur eine Vermutung ausgesprochen, wie zu lesen ist.

Original von der_ast
Jetzt entsinnen wir uns mal der StVO:
weisse Lichter und Reflektoren bedeuten, dass man daran RECHTS vorbei muss,
gelbe Lichter und Reflektoren lassen uns die freie Wahl, ob links oder rechts
rote Lichter und Reflektoren schicken uns LINKS am Hindernis vorbei.
Mag sein, dass das in Österreich so ist. In Deutschland haben die Farben ganz andere Bedeutungen:
> weiß zeigt die Fahrtrichtungsseite eines Fahrzeugs an, also dass sich das Fahrzeug auf einen zubewegen könnte. Aus diesem Grund leuchtet im Rückwärtsgang hinten auch ein weißes Licht.
> rot zeigt dementsprechend die "Rückseite" eines Fahrzeugs an.
> gelb sind allgemeine Hinweis- oder Warnzeichen.
Eine Regelung, auf welcher Seite an einem weißen, gelben oder roten Licht vorbeizufahren ist, gibt es in D nicht.

Ein Fahrzeug kann auf jeder Straßenseite geparkt sein, und zwar in jeder Richtung stehend. Entscheidend ist, DASS es beleuchtet ist, und zwar auf der Gefahrenseite, also der Straßenseite. Beidseitiges Parklicht verhindert hier Verwechslungen. Ich sehe es recht oft, dass an einem rechts geparkten Auto das rechte Standlicht leuchtet, z.B. weil der Fahrer denkt, "rechts halten = Blinkerschalter auf rechts" oder den Blinker vom Einparkvorgang noch vergessen hat. Diese Beleuchtung ist untauglich, da geb ich Euch natürlich Recht. Dann lieber zwangsweise beide Seiten beleuchten.

Grüße
Uli
 

Rob_Mae

König
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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von MucCowboy
Original von der_ast
Jetzt entsinnen wir uns mal der StVO:
weisse Lichter und Reflektoren bedeuten, dass man daran RECHTS vorbei muss, gelbe Lichter und Reflektoren lassen uns die freie Wahl, ob links oder rechts rote Lichter und Reflektoren schicken uns LINKS am Hindernis vorbei.
Mag sein, dass das in Österreich so ist. In Deutschland haben die Farben ganz andere Bedeutungen:
Es steht auch in AT nicht in der STVO (zumindest habe ich keinen Hinweis gefunden, sowas würde eher in das KFG fallen dort finde ich auch nichts dazu) evtl. kann Wölfi die entsprechenden § angeben.......

GreetS Rob
 

BigWoelfi

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von Rob_Mae
Es steht auch in AT nicht in der STVO (zumindest habe ich keinen Hinweis gefunden, sowas würde eher in das KFG fallen dort finde ich auch nichts dazu) evtl. kann Wölfi die entsprechenden § angeben.......
Wieso ich denn? ?(
Na gut, ich kann ja mal versuchen. :D

1. Farben:

In der StVZO steht in § 51c
§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
(1)Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.

(2)An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder

2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder

3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder

4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.


An Fahrzeugen, die nicht breiter als 2000 mm und nicht länger als 6000 mm sind, dürfen sowohl die Parkleuchten nach Nummer 1 einer jeden Fahrzeugseite als auch die nach Nummer 3 zu einem Gerät vereinigt sein.
2. Zum Vorbeifahren auf bestimmten Seiten

In der StVO, die ja das Fahren und Verhalten selbst regelt, finde ich zunächst mal keine Aussage dazu, auf welcher Seite man welche Farbe passieren muss oder sollte.

Das mag auch auf Straßen, mit Fahrbahnen in beiden Richtungen, funktionieren mit dem Festlegen der Farbe für das Vorbeifahren, wenn nur normal rechts geparkt werden darf.
Also wenn man auf weißes Licht zufährt, rechts vorbei und bei rotem Licht links vorbei.

Aber:

In Einbahnstraßen kann das so schon nicht mehr gelten, weil man da ja in Fahrtrichtung auch links parken darf oftmals, auf jeden Fall aber Halten. Und auch auf Straßen, die rechts Straßenbahnschienen haben, darf oftmals in Fahrtrichtung links geparkt werden.

Da schaltet man ja das rechte Parklicht ein und auch hier ist vorn wieder weißes und hinten rotes Licht.

Wenn die Regel "bei weiß rechts vorbei" und "bei rot links vorbei" Gültigkeit hätte, würde man in diesen Fällen ja zwingend in das Fahrzeug fahren, das da abgestellt ist, oder?
Rein logisch kann das so nicht funktionieren. :wand
:idee Da müsste schon, wenn man das rechte Parklicht einschaltet, auch die Farbe wechseln, was aber nicht geht, weil es ja die gleichen Lampen und Schalen sind.

Gruß, Wolfgang
 
F

Frank Drebin

Gast im Fordboard
RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von Rob_Mae
Es steht auch in AT nicht in der STVO (zumindest habe ich keinen Hinweis gefunden, sowas würde eher in das KFG fallen dort finde ich auch nichts dazu) evtl. kann Wölfi die entsprechenden § angeben.......

GreetS Rob

1. Steht in der Österreichischen STVO von 1960:

XI. ABSCHNITT.
Verkehrserschwernisse.

§ 89. Kennzeichnung von Verkehrshindernissen

(1) Gegenstände, die auf der Straße stehen oder liegen, sind von den Verfügungsberechtigten durch das Gefahrenzeichen "Andere Gefahren" und bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert durch Lampen kenntlich zu machen. Kann nur an einer Seite vorbeigefahren werden, so ist der Gegenstand für diejenigen, die links vorbeifahren, durch rotes Licht und für diejenigen, die rechts vorbeifahren, durch weißes Licht zu kennzeichnen. Kann an beiden Seiten vorbeigefahren werden, so ist der Gegenstand durch gelbes Licht zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf unterbleiben, wenn die Gegenstände am Straßenrand so gelagert sind, daß niemand gefährdet oder behindert wird und sie bei schlechten Sichtverhältnissen durch rückstrahlendes Material oder eine sonstige Beleuchtung erkennbar sind. Dauernde Absperrungen, wie etwa Mautschranken u. dgl., müssen ständig gut erkennbar sein.

2. Meintest Du sicherlich wotschi - der kommt ja aus Ösi-Land.

Frank

EDIT:

gemäß "unserer" STVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

...
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
 

Rob_Mae

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von BigWoelfi
Wieso ich denn? ?
Na einfach weil ich Dich mit dem Ast verwechselt habe, ich hoffe es tut nicht weh ? :D
Original von BigWoelfi
Wenn die Regel "bei weiß rechts vorbei" und "bei rot links vorbei" Gültigkeit hätte, würde man in diesen Fällen ja zwingend in das Fahrzeug fahren, das da abgestellt ist, oder?
Gsd sind wir ja großteils mündige Autofahrer und es stellt daher der Umstand das ein Auto links steht und beleuchtet ist ja (noch) keine Krise dar wo man den da vorbeifahren dürfe..........

Wichtig ist das es bei ungenügender Helligkeit beleuchtet ist und so besser erkennbar ist.

Greets Rob

EDIT by MucCowboy: Zusammengefügt.

Original von Frank Drebin
Steht in der Österreichischen STVO von 1960:
§ 89. Kennzeichnung von Verkehrshindernissen
Jein, dieser Paragraph hat Pkt. 1 und Pkt. 2 wobei der Pkt. 1 nicht für mehrspurige Fahrzeuge zur Anwendung kommt sonder es ist von Gegenständen die Rede. (Aber ich weiss was damit gemeint war)

Original von Frank Drebin
2. Meintest Du sicherlich wotsch
Nö, ich habe ursprünglich Ast gemeint aber irgendwie Wölfi geschrieben (Urlaubsreif)

GreetS Rob
 

BigWoelfi

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von Rob_Mae
Original von BigWoelfi
Wieso ich denn? ?
Na einfach weil ich Dich mit dem Ast verwechselt habe, ich hoffe es tut nicht weh ? :D
Nö, nicht wirklich. :D
Original von BigWoelfi
Wenn die Regel "bei weiß rechts vorbei" und "bei rot links vorbei" Gültigkeit hätte, würde man in diesen Fällen ja zwingend in das Fahrzeug fahren, das da abgestellt ist, oder?
Gsd sind wir ja großteils mündige Autofahrer und es stellt daher der Umstand das ein Auto links steht und beleuchtet ist ja (noch) keine Krise dar wo man den da vorbeifahren dürfe..........
Na ja, stell Dir das mal bei Nebel mit 5-10 Meter Sichtweite vor. ?(

Gruß, Wolfgang
 

Rob_Mae

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von BigWoelfi
Na ja, stell Dir das mal bei Nebel mit 5-10 Meter Sichtweite vor.
Und ?
Da darfst Du ja eh nur Schrittempo (max. 5km/h) fahren, wo liegt das Problem ?

GreetS Rob

EDIT by MucCowboy: Zusammengefügt.

Original von der_ast
es ist immer schön, wenn man sieht, dass man recht hat
Betreffend STVO hast Du allerdings bei § 89 Pkt.1 zitiert, der bezieht sich nicht auf Fahrzeuge sondern ausdrücklich auf 'Gegenstände' !

Bei Fahrzeugen Pkt. 2 ist das so nicht vermerkt. . . . der STVO Hinweis auf Parklicht (li/re) kam von Frank Drebin.

GreetS Rob

p.s. Aber wenns Dein Ego braucht, Recht hast 8)
 

BigWoelfi

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von Rob_Mae
Original von BigWoelfi
Na ja, stell Dir das mal bei Nebel mit 5-10 Meter Sichtweite vor.
Und ?
Da darfst Du ja eh nur Schrittempo (max. 5km/h) fahren, wo liegt das Problem ?
Was soll jetzt diese schiefe Diskussion eigentlich. ?(

Ich habe lediglich festgestellt, dass es keine Regel geben kann/darf, dass man bei Licht bestimmter Farbe an einer festgelegten Seite das Hindernis passieren muss und dafür einen Beispielgrund angeführt.
Das ist genau das, was Du mir jetzt in zwei Folgebeiträgen versuchst, neu klarzumachen. ?(
Lies doch bitte einfach, was mitgeteilt wird und: Lies auch mal meine Sig, ok? :wand

Gruß, Wolfgang
 

BigWoelfi

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RE: MK4 nicht EU-harmonisiert?

Original von Rob_Mae
Dann versuche bitte auch verständlich zu schreiben . . . ! :wand
Was bitte ist am Nachfolgenden unverständlich gewesen?
Aber:

In Einbahnstraßen kann das so schon nicht mehr gelten, weil man da ja in Fahrtrichtung auch links parken darf oftmals, auf jeden Fall aber Halten. Und auch auf Straßen, die rechts Straßenbahnschienen haben, darf oftmals in Fahrtrichtung links geparkt werden.

Da schaltet man ja das rechte Parklicht ein und auch hier ist vorn wieder weißes und hinten rotes Licht.

Wenn die Regel "bei weiß rechts vorbei" und "bei rot links vorbei" Gültigkeit hätte, würde man in diesen Fällen ja zwingend in das Fahrzeug fahren, das da abgestellt ist, oder?
Rein logisch kann das so nicht funktionieren. :wand
:idee Da müsste schon, wenn man das rechte Parklicht einschaltet, auch die Farbe wechseln, was aber nicht geht, weil es ja die gleichen Lampen und Schalen sind.
Und jetzt höre endlich mit dem Gemotze auf. :aufsmaul:

Gruß, Wolfgang
 
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