Nebelscheinwerfer als Fernlicht

gemini

Grünschnabel
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Darf man die Nebelscheinwerfer mit als Fernlicht nutzen?
Da ich die Dinger noch nie gebraucht habe, wollte ich sie mit über das Fernlicht ansteuern.
Ich hab die schonmal etwas höher eingestellt, und musste feststellen,
das dadurch die Straße noch besser ausgeleuchtet wird.
Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob das zulässig ist?
 

Fordpaule

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Hallo,

ich hatte mal ein Opel Kadett Cabrio als Leihwagen (lang, lang ist`s her :D). Da wurden die Nebler mit dem Fernlicht zusammen eingeschaltet, also wird es wohl zulässig sein. Allerdings verstellen solltest Du die Nebler nicht.

Gruß Jörg :happy:
 
A

ARREIS

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Ist nicht zulässig.Ist schon durch die Schaltung sichergestellt,dass Fern - und Nelbelleuchten nicht zusammen angeschaltet sein können.
 

Fordpaule

Lebende Legende
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Das kann aber nicht sein! Bei meinem Mondeo kann ich sehr wohl die Nebler und das Fernlicht zusammen einschalten! Vorher hatte ich einen Audi, da ging das auch. Wüßte auch keinen Grund warum das nicht so sein dürfte.

Gruß Jörg :happy:
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von ARREIS
Ist schon durch die Schaltung sichergestellt,dass Fern - und Nelbelleuchten nicht zusammen angeschaltet sein können.
Leider daneben ;)
Die Schaltung für Nebler und die für Fernlicht haben keine gegenseitige Abhängigkeit. Fernlicht geht nur mit Abblendlicht (Ausnahme: Lichthupe) und Nebler sind auch mit Standlicht zulässig, ist aber in jedem Fahrzeug technisch unterschiedlich realisiert. Beim Mondeo z.B. gehts.

Ich zitiere mal die StVZO §52 Abs. 1 zum Thema "Verstellen":
Nebelscheinwerfer ... müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist.

Auch wenn man sie zu anderen Zwecken einsetzt, es sind immernoch Nebelscheinwerfer, die also folgender Nutzungseinschränkung unterliegen (STVO, §17 Abs. 3):
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
In diesen Fällen ist auch "echtes" Fernlicht sogar eher hinterlich (Eigenblendung, vom Gegenverkehr mal ganz abgesehen).

Ach ja, und wenn wir schon beim Erbsenklauben sind: StVZO §50 Abs. 5:
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden
Das ist bei Nebelscheinwerfern auch nicht gegeben, oder?

Fazit: Antwort auf die ursprüngliche Frage von gemini ist eindeutig: NEIN :happy:

Grüße
Uli
 
M

Master362

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Waren deine Auto`s Neuwagen? Denn ich glaub die einzel Schaltung kommt vom Werk.
Bei meinem sind die Nebler nachgerüstet worden und dabei eigen angesteuert, somit gehen die auch wenn das Fernlicht an ist.
 

cos86

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Ich muß gestehen das ich die Frage nicht wirklich verstehe.
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer und Fernscheinwerfer sind Fernscheinwerfer.

Schalte sie ein wann immer du willst solange du keinen blendest und kein Problem hast dafür ein Ticket von der Rennleitung zu kassieren.
Mit Pech ist das Veränderung der Lichttechnischen Anlage mit Gefährdung=Fußgänger.
Und das für so einen Dummfug? ?(

Nebelsw müssen nicht ausgehen wenn Fern an geht.
War früher häufig zu sehen da Nebelrelais an Abblendlicht angeklemmt war und nicht über Standlicht lief.
Nur darf Nebel nicht mit Fern automatisch angehen.
 

Baumschubser

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So sinnlos ist das gar nicht, die Nebler mit dem Fernlicht zusammen angehen zu lassen. Richtig ist natürlich, dass eine automatische Aufschaltung nicht zulässig ist. Praktisch ist das aber auf alle Fälle, die Ausleuchtung des Fahrbahnrandes ist ein nicht zu unterschätzender Sicherheitsgewinn und blenden tut man ja auch keinen, weil die Dinger ja auch automatisch wieder ausgehen, wenn man abblendet. Ich hatte das so in meinem alten Auto geschaltet und der ist zumindest 3x ohne meckern übern TÜV gegangen. Die haben zwar Steinschläge in den Neblern beanstandet, aber nicht die illegale Schaltung derselben. Dort hatte ich das sogar so, dass die Nebler ausschließlich mit dem Fernlicht angingen und gar nicht in ihrer eigentlichen Funktion nutzbar waren.

Wie gesagt, es bleibt illegal, sinnlos ist diese Schaltung aber nicht. :bier:


PS: Die linke Spur räumt sich auch besser, wenn da mal fast 350W angehen. :wow :wow :wow :undwech
 
M

Maik MkV

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Ich hatte die Nebler wie Bauschubser komplett mit dem Fernlicht gekoppelt und als Nebler waren sie nicht mehr zu Schalten.
Aber der Tüv hat's gleich bemängelt, da nicht erlaubt.
Dann baut Euch lieber richtige Zusatzfernscheinwerfer an.
 

Baumschubser

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Das Problem ist, dass bei den meisten Autos Einbauplätze für Nebler vorhanden sind, für zusätzliche Fernscheinwerfer aber nicht. Irgendwas rangebasteltes sieht immer doof aus.
 

No_Fear

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Original von Maik MkV
Ich hatte die Nebler komplett mit dem Fernlicht gekoppelt und als Nebler waren sie nicht mehr zu Schalten.
Aber der Tüv hat's gleich bemängelt, da nicht erlaubt.
War bei mir genauso. Mit der Begründung dass das Nebelscheinwerfer sind und auch nur als solche genutzt werden dürfen. Obwohl ich meine auch noch normal schalten konnte war das nicht zulässig weil sie halt mit Fernlicht mit an gegangen sind. Frag mich warum das ein TÜV bemängelt und ein anderer net, die machen doch alle die gleiche Ausbildung.:aufsmaul:
 

gemini

Grünschnabel
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Original von Baumschubser
So sinnlos ist das gar nicht, die Nebler mit dem Fernlicht zusammen angehen zu lassen. Richtig ist natürlich, dass eine automatische Aufschaltung nicht zulässig ist. Praktisch ist das aber auf alle Fälle, die Ausleuchtung des Fahrbahnrandes ist ein nicht zu unterschätzender Sicherheitsgewinn und blenden tut man ja auch keinen, weil die Dinger ja auch automatisch wieder ausgehen, wenn man abblendet.
Genauso hatte ich das eigentlich auch gemeint, aber das haben wohl einige nicht so verstanden.
Im Januar hab ich den nächsten TÜV-Termin, da werde ich mal mit dem Prüfer reden,
ob man die Nebellampen als Zusatzscheinwerfer nutzen darf.
 

Baumschubser

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Nee du, da brauchste nicht reden, das ist illegal. Am besten nichts sagen, ggf. mit den Schultern zucken und Umbau "machen wollen". Wenn die Plakette dran klebt, juckt das erstmal zwei Jahre niemanden.
 

No_Fear

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Na hoffentlich hast keine anderen Mängel, sonst wird es mit dem "machen wollen" eng. Kann sein dass du dann gar keine Plakette bekommst und es machen mußt. Aber was red ich, ein Ford hat keine Mängel!!!!!!!!!!!8) :happy:
 

Baumschubser

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Also wie gesagt, mein altes Auto ist dreimal mit dieser Schaltung durch die HU gekommen und zumindest einmal wurden die Nebler in Augenschein genommen, weil ja die Steinschläge festgestellt wurden. Da hat der sicher auch mal hingeguckt, ob die noch leuchten. Plakette war dann aber immer dran, weil ich zur HU nicht direkt zum Prüfer, sondern immer in die Werkstatt fahre. Und da wird wegen so ner Kleinigkeit nicht rumgezaubert.
 

einzeller

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Irgendwie simmt das alles nur noch zum Teil...
Als ich meinen PKW-Schein gemacht habe wurde es mir genauso beigebracht wie Ihr es hier beschreibt.(...is 10 Jahre her...)
Mache jetzt wieder den Führerschein, dieses mal aber Klasse C und CE und muß feststellen das sich da doch einiges geändert hat.
Das soll heißen, das die Nebelscheinwerfer jetzt eigentlich als "ZUSATZSCHEINWERFER" zu bezeichnen sind! Habe da RIESIG mit meinem Fahrlehrer diskutiert. Er meinte nur ganz locker -Sie werden noch im Volksmund und in den Bedienungsanleitungen (Druckkkosten)als NS bezeichnet, was aber so gesehen nicht korrekt ist. Und ich könnte mit den Herren in grün, mit ruhigen Gewissen diskutieren. Ich gewinne...(hoffentlich behält Er Recht)
Weiterhin ist es erlaubt die ZS(NS) bei schlechter Witterung/Sicht(ohne Meterangabe) einzuschalten... Das bedeutet das es in Eurem eigenen Ermessen liegt wann "schlechte Sicht" ist und wann nicht.
Heißt aber nicht das bei strahlenden Sonneschein die ZS erlaubt sind...
Ich denke wenn Ihr dann mit "schlechter Sicht" kommt schickt man Euch zu Augenarzt... Aber bei Regen oder Schneefall darf es keine Probleme mehr geben!!
Erlaubt ist: Abblendlicht+ZS
Fernlicht +ZS

NICHT erlaubt ist weiterhin : STANDLICHT+ZS
Lichthupe+ ZS (aber wenn interessiert das schon...(mich nicht) )
Auch zu beachten ist, das die NEBELSCHLUßLEUCHTE (hinten) nur bei SICHTWEITEN unter 50 metern,(und NUR bei NEBEL) eingeschaltet werden darf!!
Normalerweise wüßte das jeder Autofahrer, wenn er seiner Pflicht, sich aller 2 Jahre, über Änderungen und Neuerungen in der STVO/STVZO, zu informieren, nachkommen würde... . (ist sogar gesetzlich geregelt)
Wüßt ich aber auch nicht, wenn ich nicht gerade den LKW-Schein machen würde.
Ich weiß aber, das ich bei der nächsten Kontrolle der Rennleitung, bis aufs Messer diskutieren werde. Notfalls gebe ich den Herschaften die Nr.von meinem Fahrlehrer.. :D

Wünsch allen ne Gute Fahrt mit Ihren ZUSATZSCHEINWERFERN.... :schalt:
 

Baumschubser

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Stimmt fast, weil Standlicht plus Nebelscheinwerfer ist zulässig. Das aber nur dann, wenn die Nebelscheinwerfer bestimmte Anbaumaße erfüllen.

So ganz recht hat den Fahrlehrer übrigens nicht. Es ist richtig, dass Nebelscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer bezeichnet werden, aber nicht jeder Zusatzscheinwerfer ist ein Nebelscheinwerfer. Es gibt nämlich genau so immer noch Fernlichtscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer. Und deren Schaltvarianten sind wieder vollkommen anders als die von Nebelscheinwerfern. Die dürfen nämlich automatisch mit den Fernlicht angehen und dürfen auch als Lichthupe fungieren und sie dürfen generell dann an sein, wenn auch das normale Fernlicht an ist, hat also dort nix mit schlechter Sicht zu tun.

In Bezug auf die Nebelscheinwerfer stimmen deine obigen Aussagen dazu aber.

Ergo: Schick deinen Fahrlehrer mal zur Nachschulung. Solche Leute halten sich nämlich auch immer für oberschlau, sinds aber nur in den seltensten Fällen.
 
M

MucCowboy

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Das wollte ich auch grad schreiben.

Wenn Dein Fahrlehrer die entsprechenden Praragraphen der StVO/StVZO vorlegen kann (nicht nur einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze daraus), die seine Aussagen stützen, dann ok. Es klingt nämlich tatsächlich etwas nach "Halb-Wissen". Mir zumindest sind keine Änderungen an den o.g. Verordnungen aus der letzten Zeit bekannt.

Grüße
Uli
 

cos86

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...schliesse mich an mit Müll 8) aber die Frage war eigentlich ob Nebel und Fern gleichzeitig über eine Schaltung angehen dürfen und das ist nicht zulässig.

Standlicht und Nebel? Das halte ich für ein Gerücht,wo steht das?
War eigentlich der Meinung das es nicht zulässig ist?
 
M

mondeo_16v

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Standlicht und Nebel?

Das meine ich in der BW Fahrschule auch so gelernt zu haben.
Gemeint sind natürlich die Front-Nebler. (um Beim Thema zu bleiben) ?(

Die darf man immer anmachen wenn man sich durch die Witterung beeinträchtigt fühlt.
die Rot nur bei unter 50M Sichtweite.

Die Begründung war, bei Nebel blendet das normale fahrlicht und die Nebler sind tief montiert die tun das, na ja, weniger.

mfg
 
M

MucCowboy

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Original von cos86
Standlicht und Nebel? Das halte ich für ein Gerücht,wo steht das?
Sowas ist doch ganz leicht selbst zu beantworten, einfach einen Blick in die StVO werfen ;)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Aber Du hast Recht, das Thema ist NSW = Fernlicht? Und das ist ja bereits klar mit NEIN beantwortet worden (übrigens wieder durch Blick in die StVO, siehe die ersten Antworten hier).

Grüße
Uli
 

einzeller

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So, komme grad vom Debatierclub.......(Fahrschule)

Nochmal...NEBELSCHEINWERFER(NS) sind NICHT!!!! mehr als solche zu bezeichnen. Sie sind als ZUSATZSCHEINWERFER(ZS) zu bezeichnen....


1. : um zum Thema zurückzukommen, laut der Aussage meines Fahrlehrers, sollte es so wie Du es koppeln willst, (die NS/ZS ans Fernlicht) keine Probleme geben, da wenn Du wieder abblendest(Fernlicht aus) die ZS/NS ja auch wieder mit ausgehen....
Es sollte aber auch so angeschlossen werden das Du mit Abblendlicht und ZS fahren kannst (Widerstände, Relais benutzen)
2. :sobald schlechte Sicht ist dürfen die ZS/NS auch benutzt werden
3. : ZITAT-- STVZO § 50 Abs.:4-- Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
(Das heißt: das diese BESONDEREN SCHEINWERFER ans Fernlicht und ans Abblendlicht angeschlossen sein dürfen.. . Sie dürfen MIT dem Abblendlicht oder Fernlicht an-/ausgehen!! Je nachdem als was Sie angeschlossen sind. z.B. : ZS zum Fernlicht oder ZS zum Abblendlicht
4. : kleine Korrektur...
es darf auch mit Standlicht/Begrenzungsleuchten + ZS gefahren werden !! ZITAT STVO § 17, Abs.:3 Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
ABER: die ZS dürfen dann nicht mehr als 20cm pro seite von der Stoßstangenaussenseite nach innen verbaut worden sein...
5. : glaube ich nicht das ein Fahrlehrer sich unglaubwürdig macht indem Er irgentwelchen Sc...ß erzählt. Es hängt ja schließlich seine Existenz dran. Desweiteren geht Er ja regelmaßig zu einer Schulung die UNSEREINS ja eher doch eher selten besucht. Daher ist er wohl doch besser informiert als wir. (wie gesagt... -bis vor ein paar Tagen wußte ich das auch alles nicht- ist mir auch alles neu, kenne auch nur die alten Regeln... ) Aber ich weiß "ich werd´s drauf anlegen"
(Informationspflicht aller 2 Jahre,(wer macht das schon) )
6. : P.S. : meine ZS sind auch ans Fernlicht mit angeschlossen, jedoch so, das ich Sie immernoch separat zum Abblendlicht oder zum Standlicht/Begrenzungslicht ein./ausschalten kann
7. : Bitte nicht irritieren lassen. In der STVO und STVZO sind die ZS immernoch als NS angegenben...
8. : die nächste Kontrolle ist hoffentlich meine.... -ich werde dann diskutieren und euch dann berichten. (bin mal gespannt)

Lieber ne Latte in der Hose als ´n Brett vorm Kopf
 

Baumschubser

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Tja, es ist nun aber mal so, dass die StVO und auch die StVZO volle Gültigkeit besitzen und deshalb ist das Gelaber von deinem Fahrlehrer vollkommen unerheblich. Einzig diese beiden Vorschriften sind entscheidend, wie eine Verkehrskontrolle oder auch eine HU ausgehen.

Fakt ist, dass automatisch mit dem Fernlicht angehende Nebelscheinwerfer eine sehr praktische Sache sind (hatte ich beim letzten Auto so und das kommt auch wieder rein). Aber es bleibt dabei, egal wie man das nennt, eine solche Schaltung ist nicht zulässig, kann zu einem Verwarngeld führen und wird als Mangel im TÜV-Protokoll stehen, falls es bei der HU entdeckt wird.

Hintergrund ist ganz einfach, dass Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht benutzt werden dürfen, wohingegen Zusatzfernscheinwerfer auch bei Dunkelheit leuchten dürfen. Deshalb ist es auch vollkommener Unsinn, allein von Zusatzscheinwerfern zu reden, die Funktion beider Typen ist unterschiedlich. So dürfen Zusatzfernscheinwerfer niemals gleichzeitig mit dem Abblendlicht leuchten.

Ich bleib dabei, der Fahrlehrer erzählt viel Gülle, wenn der Tag lang ist. Traurig, wenn solche Leute anderen das Autofahren beibringen. :wand
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
So, ich hab das alles gelesen und gegen die veröffentlichten StVO und StVZO abgeglichen mit folgendem Ergebnis:

Punkt 1: Die StVO mit dem Stand vom 18.12.2006 kennt den Begriff "Zusatzscheinwerfer" NICHT.
Punkt 2: Die StVZO mit dem Stand vom 19.09.2006 kennt den Begriff "Zusatzscheinwerfer" NICHT.

Die Bemerkung, es stünde dort halt noch falsch drin, ist haltlos. Es gilt, was dort steht - punkt-um. Eine Änderung ist nur per Gesetz möglich und ab dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam. Solange dies der Fahrlehrer nicht vorlegen kann, besteht kein Anlass, den aktuellen Wortlaut von StVO und StVZO in Frage zu stellen.

Punkt 3: Die Nebelscheinwerfer sind in der StVZO im §52 "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" definiert, aber ganz klar mit der Bezeichnung "Nebelscheinwerfer".

Punkt 4:
Original von einzeller
3. : ZITAT-- STVZO § 50 Abs.:4-- Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
Richtig zitiert, aber falsch interpretiert. "Besondere Scheinwerfer" bedeutet im Klartext, Fern- und Abblendlicht müssen nicht zwangsläufig in ein-und-demselben Scheinwerfer verbaut sein. Doppelscheinwerfer sind also zulässig (z.B. bei BMW üblich), auch ein großer Scheinwerfer mit zwei getrennten Birnen (z.B. H7+H1-Birnen). Und hierbei darf das Abblendlicht weiterleuchten, wenn Fernlicht an ist. Bei H4-Birnen, die beide Leuchtfäden in einer Birne haben, ist dies aufgrund der Überblendung nicht zulässig (außerdem leben die Birnen im Doppelbetrieb dann meist nicht lange). Von Zusatzscheinwerfern oder zusätzlichen Scheinwerfern, die zusammen mit den Serien-Scheinwerfern leuchten dürfen, ist hier definitiv nicht die Rede. "besonders" oder auch "gesondert" ist eben nicht gleich "zusätzlich" oder "einer mehr".

Punkt 5:
Original von einzeller
2. :sobald schlechte Sicht ist dürfen die ZS/NS auch benutzt werden
Hat niemand in Frage gestellt, siehe StVO §17 Abs. 3, hab ich unten erst zitiert.

Und noch:
Original von einzeller
5. : glaube ich nicht das ein Fahrlehrer sich unglaubwürdig macht indem Er irgentwelchen Sc...ß erzählt.
Das ist auch nur ein Mensch. ;)

[offtopic]Als Moderator dieses Forums bitte ich darum, hier keine Glaubensdiskussion zu führen, da nur Fakten und gesetzliche Grundlagen zählen. Zudem gehört diese Diskussion ohnehin eher in den Recht&Gesetz-Bereich, deshalb verschiebe ich den Thread auch dorthin.[/offtopic]

Grüße
Uli
 
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