Irgendwie simmt das alles nur noch zum Teil...
Als ich meinen PKW-Schein gemacht habe wurde es mir genauso beigebracht wie Ihr es hier beschreibt.(...is 10 Jahre her...)
Mache jetzt wieder den Führerschein, dieses mal aber Klasse C und CE und muß feststellen das sich da doch einiges geändert hat.
Das soll heißen, das die Nebelscheinwerfer jetzt eigentlich als "ZUSATZSCHEINWERFER" zu bezeichnen sind! Habe da RIESIG mit meinem Fahrlehrer diskutiert. Er meinte nur ganz locker -Sie werden noch im Volksmund und in den Bedienungsanleitungen (Druckkkosten)als NS bezeichnet, was aber so gesehen nicht korrekt ist. Und ich könnte mit den Herren in grün, mit ruhigen Gewissen diskutieren. Ich gewinne...(hoffentlich behält Er Recht)
Weiterhin ist es erlaubt die ZS(NS) bei schlechter Witterung/Sicht(ohne Meterangabe) einzuschalten... Das bedeutet das es in Eurem eigenen Ermessen liegt wann "schlechte Sicht" ist und wann nicht.
Heißt aber nicht das bei strahlenden Sonneschein die ZS erlaubt sind...
Ich denke wenn Ihr dann mit "schlechter Sicht" kommt schickt man Euch zu Augenarzt... Aber bei Regen oder Schneefall darf es keine Probleme mehr geben!!
Erlaubt ist: Abblendlicht+ZS
Fernlicht +ZS
NICHT erlaubt ist weiterhin : STANDLICHT+ZS
Lichthupe+ ZS (aber wenn interessiert das schon...(mich nicht) )
Auch zu beachten ist, das die NEBELSCHLUßLEUCHTE (hinten) nur bei SICHTWEITEN unter 50 metern,(und NUR bei NEBEL) eingeschaltet werden darf!!
Normalerweise wüßte das jeder Autofahrer, wenn er seiner Pflicht, sich aller 2 Jahre, über Änderungen und Neuerungen in der STVO/STVZO, zu informieren, nachkommen würde... . (ist sogar gesetzlich geregelt)
Wüßt ich aber auch nicht, wenn ich nicht gerade den LKW-Schein machen würde.
Ich weiß aber, das ich bei der nächsten Kontrolle der Rennleitung, bis aufs Messer diskutieren werde. Notfalls gebe ich den Herschaften die Nr.von meinem Fahrlehrer..
Wünsch allen ne Gute Fahrt mit Ihren ZUSATZSCHEINWERFERN....

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