Autoverbleib bei Todesfall

Ronnymondy

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Es ist heute eine frage aufgetaucht,zu der ich keine Antwort hatte/habe.

Was passiert mit einem Finanzierten Auto,wenn der Halter bzw Kreditnehmer verstirbt ???

Wer zahlt das Auto dann weiter ???


MFG
Ronnymondy
 

Sonic2000

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Müßte ich mal meinen Chef fragen, der weiß das genau.
Normal können die Erben wählen, ob weiterfinanzieren u behalten oder abstoßen und Restkredit damit auslösen, ansonsten gilt die Finanzierung als nicht bezahlt und damit wird das Auto gepfändet, wobei da natürlich jede Bank noch andere Verträge hat.
Man erbt halt auch die Schulden...
 

Loveremains

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bei "klein" Finanzierung, ( also nicht haus und hof! )- sind auf Wunsch im Vertragsrahmen Versicherungen mit inbegriffen die diesen Knackpunkt absichern, somit ist das Auto im falle eines eintretenden Todes des Vertragsnehmers sofort bezahlt und kann vererbt. bei meinem 6000€ Kredit hat das meines Wissens damals knapp 60€ gekostet...

aber jetzt nicht ins Altersheim laufen und Bewohner von so was überzeugen :wow :wow - die bekommen erst keinen Kredit mehr :rolleyes:
 

gruffti

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...das ist recht einfach. Alles gehört quasi zur Erbmasse, auch alle Verträge. Tritt jemand (oder mehrere) das Erbe an, hat er alle daraus entstehenden Pflichten zu übernehmen. Tritt niemand das Erbe an, müssen alle Vertragspartner sehen wo sie bleiben.

Somit ist das bei einem Todesfall immer eine Sache der Verhandlungen und wenn die nicht fruchten, s.o. .....
 

RedCougar

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Genau richtig.

Bleibt nur noch zu sagen, dass das Erbe nur als Ganzes entweder angenommen oder ausgeschlagen werden kann. Unliebsame Verträge kann man nicht einzeln ablehnen.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Aber wer kommt dann in der Erbfolge als nächstes ?

Mein Sohn ist 6 Jahre....und ich bin nicht verheiratet bzw geschieden....

MFG
Ronnymondy
 

gruffti

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...die Frage der Erbfolge hat wenig mit Deiner Eingangsfrage zu tun. Grundsätzlich hat ein 6-jähriger jemanden, der für ihn Entscheidungen (also auch Rechtsgeschäfte) tätigt. Und dieser jemand entscheidet ganz einfach, ob der das Erbe annimmt oder nicht....
 

Ronnymondy

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Original von gruffti
...die Frage der Erbfolge hat wenig mit Deiner Eingangsfrage zu tun. ..


In der Eingangsfrage steht auch kein wort von Erbfolge.Aber da es ja nun darauf hinausläuft,das im Todesfalle das Auto ins Erbe einfließt,währe dann ja quasi meine Exfrau dafür zuständig bzw müßte sich überlegen ob sie das Erbe antritt oder nicht...soweit die Theorie...


MFG
Ronnymondy
 

Sonic2000

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Erst kommt Dein Sohn in der Erbfolge, da es Dein direkter Nachkomme ist (direkte Blutsverwandschaft kommt vor angeheirateten Verhältnissen, diese werden neben Verwandschaft 1.Ordnung nur zu 1/4 zum Erbe berufen), die (Ex-)Ehefrau würde in dem Falle (normalerweise) als Vormund bestimmt und entscheidet. SIe selbst bekommt zur Ihrer Verfügung nur einen Pflichteil, es sei denn Du hast ein anderslautendes Testament, wobei da die Zulässigkeit zu prüfen ist.

siehe BGB V §1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
BGB V §1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
 

RedCougar

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Original von Sonic2000
... SIe selbst bekommt zur Ihrer Verfügung nur einen Pflichteil ...
Kleine Korrektur ... ein geschiedener Ehegatte bekommt nach gesetzlicher Erbfolge gar nichts!

Die Exfrau kann lediglich ihm Rahmen ihrer Sorgeberechtigung für den Sohn über den Antritt des Erbes bzw. des Ablehnung entscheiden. Bei Antritt muss sie das Erbe bis zur Volljährigkeit des Sohnes in dessen Sinne verwalten. Sie darf es keinesfalls für sich selbst verwenden.


Noch ein kleiner Zusatz: Sollte das Erbe von allen Erbberechtigten 1., 2., 3. und 4. Ordnung ausgeschlagen werden oder kein Erbe feststellbar sein, erbt Vater Staat ;)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Richtig. Schließlich ist sie ja nicht (mehr) mit dem Erblasser verheiratet, kann also nicht (mehr) als "angeheiratet" betrachtet werden.

Original von Ronnymondy
Nein und ich werde auch mit 28 Jahren keines schreiben...
Das hat mit dem Alter rein garnichts zu tun sondern mit den persönlichen Lebensumständen. Es könnte jeden erwischen, jederzeit, also auch noch heute. Wenn Dir die Verteilung Deiner Hinterlassenschaft so wie sie nach BGB in Pflichtteilen vorgesehen ist, passt, brauchst Du nichts machen. Jetzt nicht und später nicht. Wenn Du aber irgendwas regeln willst vom dem was Dich jetzt betrifft, dann lege es nieder und gut.

...die Frage der Erbfolge hat wenig mit Deiner Eingangsfrage zu tun.
Das sehe ich auch so. Es geht thematisch um Kfz-Finanzierungen. Bitte nicht zuweit davon abweichen in eine allgemeine Erbschaftsdiskussion.

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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Klar geht es um die Finanzierung im todesfall...ging doch nur darum, wer dann das Auto am Hals hat.Wo wir letztendlich bei den Erben angelangt sind.

Das ganze ist auch nicht passiert zumindest nicht mir oder meiner Familie.Die Frage ist rein des Interesses und des dazulernens gedacht.

Aber was wenn keiner das Erbe antritt ??? So wie ich das bis jetzt verstanden habe, versucht die Bank das Auto zu veräußern und den fehlenden Betrag kann sie dann abschreiben ?


MFG
Ronnymondy
 

RedCougar

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Da das finanzierende Unternehmen normal bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des Fahrzeuges bleibt und wenn der Vertrag nicht von den Erben übernommen wird ... ja.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Aber dann trägt ja die Finanzierungsgesellschaft ein enorm hohes Risiko gerade bei älteren Menschen...oder gibt es da eine Grenze wo die sagen nein das finanzieren wir nicht mehr-Beispiel wenn eine Person mit 85 Jahren ein Auto auf 6 Jahre finanzieren möchte....


MFG
Ronnymondy
 

Sonic2000

Kaiser
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Genau so sieht es aus, wie bei jedem Kreditvertrag, sei es eine Fahrzeug-Finanzierung oder ein Ratenkredit oder was auch immer.
Google mal nach Scoring, beim Kredit wird Dein Leben nach Punkten bewertet, erreichst Du die geforderte Mindestpunktzahl bekommste den Kredit, je höher die Punkte, desto geringer die Zinsen. Hohes Alter bringt gaaaaanz viele Minuspunkte :)

EDIT:

Was zum lesen
 

gruffti

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...natürlich gibt es bei der Kreditvergabe Grenzen, die auch etwas mit dem Alter zu tun haben können.

Grundsätzlich erbt man immer alles und nicht nur einen Teil.

So als einfaches Beispiel: Der Erbe kann nicht sagen, den PC und den tollen Fernseher nehme ich aber das teure (nicht bezahlte) Auto will ich nicht.

Bei hohen Keditsummen wirst Du immer erleben, dass man Dir eine Restschuld- bzw. Risikoversicherung andienen will. Und genau solche Versicherungen schauen natürlich auf das Alter.
Übertrieben, hast Du zwei (schuldenfreie) Mietshäuser, geht jede Bank das Risiko ein, weil die Wahrscheinlichkeit das der Erbe ablehnt recht gering ist....
 

shaft

König
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Da die Finanzierungsgesellschaft ja den Gegenwert hat (Auto, etc) haben die ja keine Verluste.
 

Baumschubser

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Original von shaft
Da die Finanzierungsgesellschaft ja den Gegenwert hat (Auto, etc) haben die ja keine Verluste.

Theoretisch zumindest. Manches Auto verliert schneller an Wert, als man es abzahlen kann. Das gilt zumindest dann, wenn man ein nagelneues Auto kauft, relativ wenig anzahlt, lange Laufzeit und der Kredit erst wenige Monate läuft. Ist zwar ein konstruierter Fall, aber sicher nicht außergewöhnlich.
 
M

Mondea

Gast im Fordboard
wenn der Finanzierungsnehmer mit dem auto schlecht umgegangen ist, kann es auch nach einem halben Jahr schon aussehen wie sau.

Das drückt den Verkaufspreis.
Die Differenz zum kalkulierten Restwert wird dem Erben in Rechnung gestellt wenn das im Vertrag unter Restwertrisiko vereinbart wurde.

Eine Restschuldversicherung ist also nicht verkehrt. Diese sollte im Todesfall greifen und ist beim Kauf oder bei der Finanzierung eines Kfz günstig zu haben.
 
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