Abnehmbare AHK - ABE? Eintragung?

HGW

Eroberer
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Hallo zusammen,

der Mondeo meiner Frau (Bj. 2001) hat beim Ford-Händler eine abnehmbare AHK von Westfalia nachgerüstet bekommen.

Leider hat man mir keinerlei Unterlagen mitgegeben (angeblich waren keine dabei) und eingetragen werden müsse sie lt. Ford-Händler auch nicht. Beides kann ich nicht so recht glauben...

Nun gibt es im KFZ-Brief eine Eintragung für eine "falls werksseitig" eingebaute AHK mit bestimmten ABE-Nummern. Aber dann müsste ich ja zumindest entsprechende ABE-Unterlagen mit mir führen...

1.) Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Muss man die AHK eintragen oder nicht?

2.) Hat jemand passende ABE-Unterlagen für die abnehmbare AHK?

Ich versuche natürlich weiter, über den Ford-Händler an Unterlagen zu kommen, aber bisher ist dieses Vorgehen leider ohne Erfolg. :(

Viele Grüße,
Hans-Georg
 

gregorius007

Triple Ass
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hallo,

ich habe in meinem MK1 mondeo auch eine abnehmbare AHK nachrüsten lassen. allerdings habe ich dazu die unterlagen bekommen, die ich mitführen muß. aus diesem grund muß ich auch nichts in den papieren eintragen lassen - aber die ABE muß (laut aussage der werkstatt) immer mitgeführt werden.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Und wenn es keine ABE gibt, lass Dir vom Ford-Händler die Original-Anbauanleitung aushändigen. Damit fährst Du zum TÜV und lässt Dir die AHK abnehmen. Das TÜV-Dokument gehört dann immer mit. Wenn Du willst, kannst Du es auch gleich in den Fz-Schein eintragen lassen, dann ist Ruhe.

Ist meine Erfahrung in dieser Sache. Nur anderer Mondeo (MK2) und andere AHK (fest und von Bosal).

Grüße
Uli
 

HGW

Eroberer
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Hinweise :)

Heute hat mir der Ford-Verkäufer nach Rücksprache mit der DEKRA versichert, dass unsere AHK nicht eingetragen werden muss und wir auch keine Papiere mit uns führen müssen.

Irgendwie gibt es neuerdings Vorschriften, dass AHK mit E1-Prüfzeichen nicht eingetragen werden müssen sollen. Tja... und da soll sich noch einer mit auskennen (und die Verantwortung übernehmen).

Viele Grüße,
HG
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
richtig, das verstehe ich auch nicht so ganz.
Meine AHK hab ich wie gesagt abnehmen lassen. Da wird geschaut, ob sie anständig befestigt ist, ob das Typenschild dran ist und ob die Elektrik funktioniert. Bei der nächsten HU nix mehr davon. Auf Nachfrage meint der Prüfer, das wäre geändert worden. Naja, beruhigen tut mich das nicht unbedingt...........

Grüße
Uli
 
T

Team FCSD

Gast im Fordboard
wenns die original Ford AHK ist muss die nicht eingetragen werden, da die über die Ford Teilenummer (steht ja auf dem Typschild)mit dem Fahrzeug zusammen schon homologiert wurde.
 

gruffti

Foren Gott
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...und ein Meisterbetrieb die Verantwortung für den ordnungsgemässen Einbau übernimmt, nämlich Dein Händler...
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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ja aber was ist mit denen, die ihre AHK beim Händler kaufen und das Teil selbst dran basteln und vergessen aus reiner Unlust/Sachverstand hier und da mal ein Teil, sprich einfach unfachmännisch angebaut.
Keine Abnahme, keine Kontrolle und sowas fährt eventuell mit Wohnwagen oder Anhänger auf deutschen Strassen rum, nicht auszudenken wie Dumm sowas ausgehen kann :wand.

:respekt der deutschen Bürokratie
 

Cougar-St220

Megaposter
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Schau nach ob in deinen Fahrzeugpapieren schon eine Kupplung eingetragen ist wenn ja dann vergleich sie mit der Nummer die auf der Kupplung auf dem Typenschild steht, wenns die gleiche ist, ist keine Eintragung nötig.

War beim Maverick 2 von meinem Dad so, dem hab ich eine Anhängerkupplung drann gebaut und siehe da, es war die gleiche nummer drauf wie schon in den Papieren eingetragen war. Fazit: Geld gespart.
 
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