Hallo zusammen,
der Mondeo meiner Frau (Bj. 2001) hat beim Ford-Händler eine abnehmbare AHK von Westfalia nachgerüstet bekommen.
Leider hat man mir keinerlei Unterlagen mitgegeben (angeblich waren keine dabei) und eingetragen werden müsse sie lt. Ford-Händler auch nicht. Beides kann ich nicht so recht glauben...
Nun gibt es im KFZ-Brief eine Eintragung für eine "falls werksseitig" eingebaute AHK mit bestimmten ABE-Nummern. Aber dann müsste ich ja zumindest entsprechende ABE-Unterlagen mit mir führen...
1.) Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Muss man die AHK eintragen oder nicht?
2.) Hat jemand passende ABE-Unterlagen für die abnehmbare AHK?
Ich versuche natürlich weiter, über den Ford-Händler an Unterlagen zu kommen, aber bisher ist dieses Vorgehen leider ohne Erfolg.
Viele Grüße,
Hans-Georg
der Mondeo meiner Frau (Bj. 2001) hat beim Ford-Händler eine abnehmbare AHK von Westfalia nachgerüstet bekommen.
Leider hat man mir keinerlei Unterlagen mitgegeben (angeblich waren keine dabei) und eingetragen werden müsse sie lt. Ford-Händler auch nicht. Beides kann ich nicht so recht glauben...
Nun gibt es im KFZ-Brief eine Eintragung für eine "falls werksseitig" eingebaute AHK mit bestimmten ABE-Nummern. Aber dann müsste ich ja zumindest entsprechende ABE-Unterlagen mit mir führen...
1.) Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Muss man die AHK eintragen oder nicht?
2.) Hat jemand passende ABE-Unterlagen für die abnehmbare AHK?
Ich versuche natürlich weiter, über den Ford-Händler an Unterlagen zu kommen, aber bisher ist dieses Vorgehen leider ohne Erfolg.
Viele Grüße,
Hans-Georg