mitm Autoführerschein Radlader fahren

M

MisterX85

Gast im Fordboard
is das erlaubt oder braucht man da n extra führerschein?

is zwar kein Ford-Radlader aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen ;)
 
D

d-twice76

Gast im Fordboard
Ich glaube nicht, mein Bruder mach Garten- und Landschaftsbau und die ganzen Jungs aus seiner Truppe mussten zu einem Lehrgang, egal ob Auto-Führerschein oder nicht!!!! Kann ich aber nicht hundertprozentig sagen........
 
K

keks77

Gast im Fordboard
kommt glaube ich auf den führerschein an.neu/alt

beim alten(rosa) darfst du die fahren solange die nicht schneller als 25 k/mh laufen.
jedenfalls hat mich der chef von meinem bruder das ding fahren lassen :mua

außerdem wenn du den rosa hast kannst du ihn auf den neuen umschreiben lassen und dann sagst du du möchtest ihn erweitern lassen auf 12,5 tonnen.kostet 55 euro und du darfst lkw's bis 12,5 tonnen... fahren(das zugfahrzeug muß aber schwerer als der anhänger sein)
 
M

MisterX85

Gast im Fordboard
ok... danke euch
hab den neuen führerschein... und darf wohl also nich ;)
hab ich heute nämlich gemacht... deswegen wollt ichs wissen
 
A

ARREIS

Gast im Fordboard
Du darfst einen Radlader als auch einen Bagger mit dem neuen Führerschein fahren.Eine Gewichtsreduzierung gibt es da nicht.

Der springende Punkt liegt aber ganz wo anders.
Der Maschinenführer muss vom Arbeitgeber schriftlich dazu bestimmt werden eine Straßenbaumaschine zu bedienen.Der Maschinenführer muss mus in die Technik der Maschine -und in die Sicherheitsbestimmungen unterwiesen werden.
Wenn du so ein Ding fährst und bei einer Kontrolle z.B. nicht die Betriebsanweisung zeigen kannst,dann hast du Schwierigkeiten.

Auch derjenige,welcher dich mit dem Dingen einfach fahren läßt macht sich Strafbar.
 

gruffti

Foren Gott
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...huups, was ganz Neues. Schau Dir mal die Führerscheinklassen L und T an. Dies sind genau für sowas bestimmt und sind in der Klasse C enthalten.
Ob man L und T auch gesondert machen kann, weiss ich nicht.

Wenn ich jemanden solche Geräte im nicht öffentlichen Verkehr (und dazu gehören auch Baustellen) fahren lasse, ist die Einweisung und Beauftragung durch den Arbeitgeber eine versicherungsrechtliche Frage, aber keine strafbare Handlung...
Im öffentlichen Verkehr sind die Führerscheine zwingend, wie jeder andere Führerschein auch....

siehe auch Führerscheinklassen
 
M

magicford0815

Gast im Fordboard
Und zusätzlich braucht man eigendlich noch den Baumaschinenführerschein, just for Info.

Auch Stapler brauchen Staplerschein und für SStVo zusätzlich den Passenden Lappen, ich glaube, mindestens B
 

gruffti

Foren Gott
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...den Baumaschinenführerschein kann man beim Resch-Verlag für ein paar Euros kaufen....

also nix mit Pflicht...

Gerade an einem Gabelstapler mal ein Beispiel:

An diesem Gerät sind 'Bildchen' dran, die die zulässigen Belastungszustände aufzeigen.
Nun hebt einer eine zu hohe Last und es passiert etwas.
Fall 1: Der Fahrer war ausgebildet. Dann nennt die Versicherung das grob fahrlässig oder gar vorsätzlich und zahlt nicht. Problem: Es bleibt am Fahrer hängen. Ob das Wissen nun durch Staplerschein oder Ausbildung (z.B. Ingenieur in technischen Berufen) erworben wurde, ist dann unerheblich. Der Anweisende (Chef, Bauleiter usw.) ist aussen vor.
Fall 2: Fahrer handelte auf Anweisung und war nicht ausgebildet. Dann reagiert die Versicherung gleich, die Haftung hängt aber am Anweisenden (der muss natürlich zur Anweisung befugt sein).

Letztlich dient der Staplerschein nur dazu, dass sich der Auftraggeber weitgehendst Haftungsfrei stellen kann....
 
A

ARREIS

Gast im Fordboard
Strafbar war ein wenig übertrieben.Es spielt aber keine Rolle ob im öffentlichen Bereich oder nicht,wenn man nicht ein -und unterwiesen ist,handelt es sich um eine Ordnungswiederigkeit,welche mit Bußgeldern belegt werden kann.
 
M

magicford0815

Gast im Fordboard
Eine Ordnungswidrigkeit ist für mich auch schon eine Strafe.
Und wer unbefugt, d.H. ohne Ausbildung ein solches Gerät bedient und sich von der BG erwischen lässt, ist danach nicht wenig Geld los und kann je nach Schwere auch mit Auflagen rechnen.... Ist einem Bekannten passiert: 2500Eus und Baustellenverweis, weil er dann noch frech wurde....
 

gruffti

Foren Gott
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...nun denn, wen es dann aus beruflichen Gründen ernsthaft interessiert:

BGV D27

und

BGG 925

Dort sind die wesentlichen Dinge im gewerblichen Bereich geregelt.

Nochmal, die 'Scheine' können als Blankoformular gekauft werden und von jedem befugten rechtsgültig ausgefüllt werden.

Es hilft natürlich, wenn Dekra, TÜV oder ähnliche Institutionen den Schein abgezeichnet haben, nur zwingend ist das nicht.
 

Winni

König
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Mein arbeit geber teilte mir schriftlich mit welchen Maschienen Kreis ich in meiner Arbeitsumgebung nicht "öfendlich" bedienen kann/darf den Radlader mit 7,5tonnen sowie alles über 3,5 tonnen ... da der kleine Radlader noch in meine gewichtsklasse fällt, und nur 20 fährt, ist nun die frage .. Darf ich den nun doch NICHT bewegen?
 

gruffti

Foren Gott
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...so ganz verstehe ich die Frage nicht.

Im öffentlichen Bereich regelt das der Gesetzgeber (s.o.)

Im nicht öffentlichen Bereich regelt das der Arbeitgeber.

Da ist dann nicht die Frage, ob Du darfst oder nicht, sondern die Frage, ob Du beauftragt bist oder nicht. Aus haftungsrechtlichen Gründen würde ich Dir dringend abraten eine Maschine zu bedienen, wenn Du nicht beauftragt wurdest (und zwar von einem Berechtigten!)...

Es nutzt garnichts, wenn Franz das gesagt hat..... aber Franz eben nichts zu sagen hatte....auch wenn es Dir noch soviel Spass macht Radlader zu fahren....
 

Misterandreas

Haudegen
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So fahren darf jeder der einen Gültigen Führerschein hat mit der Baumaschine auf Öffentlichen Straßen. Aber nicht bedienen. Wollt ich nur mal betont haben. So wurde mir mal das gelehrt. Weil ich darf die auch fahren und benutzen. Für den Stapler hab ich auch ein Schein gemacht und der heißt: Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge nach DIN 15140 und halt fast alle Baumaschine darf ich bedienen aber nicht alle auf öffentlichen Straßen fahren.
 

Winni

König
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GehFlurFörderfahrzeuge darf ich auch fahren/bedienen, ... zu den radladern als baumaschenen .. das heist ich darf welche im Straßenverkehr "farhen" ? (KlasseB)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich tu mich echt hart, zu verstehen was Du meinst. Liegt es an der Rechtschreibung? ?(

Schau Dir mal gruffti's Link Führerscheinklassen von der 1. Seite an, da steht haarklein drin, was mit Standard-Führerscheinklassen auf öffentlichen erlaubt ist, alles andere nicht.

Grüße
Uli
 
T

TheJonny

Gast im Fordboard
hallo!
mir ist zu ohren gekommen das das gewicht des radlader auch eine rolle spielt! unser L180F von volvo hat glaube ich ein gewicht von 36 -39to.
ich selber bin im besitz eines radladerscheins und kann auch mit dem radlader gut umgehen da ich ihn ja täglich zum arbeiten brauch und soweit ich weis reicht ein autoführerschein aus um auf der strasse zufahren.ich muss dazu sagen das ich nur auf dem werksgelände fahre und wohl nie mit dem ding auf der strassen run gurken werde!
 

der_ast

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Der Führerschein gilt nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, welche ein höchzulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg aufweisen --> der Radlader mit 39t ist mehr als das zehnfache zu schwer!!!

Für Baumachinen gibt es (zumindest in AUT) einen eigenen Schein.

ng
Alex
 

Baumschubser

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Um den 39t Bomber in D auf der Straße fahren zu dürfen, braucht es mind. Klasse T, oder wenn der schneller fährt, dann LKW-Schein. Und da man solche Geräte durchaus auch privat mieten kann, um auf der eigenen Baustelle damit zu arbeiten, benötigt man definitiv keinerlei extra Schein, sondern lediglich eine Einweisung vom Vermieter. Einen Bagger darf man zum Aushub seiner Baugrube auch einfach so benutzen.

Macht man das beruflich, dann ist das eine ganz andere Geschichte. Führerscheintechnisch ändert sich gar nichts, aber dann dürfte eine Unterweisung (also eine Art extra Betriebsführerschein) aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig werden.
 

der_ast

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Man kann sich auch bei einer Autovermietung PKWs mieten - dort wird auch ein Führerschein vorausgesetzt --> Dein Argument ist nicht wirklich haltbar, Matthias.
Weiters kann es dem Vermieter einer Baumaschine schei**egal sein wie das Gerät zum Bauplatz kommt und wer es dort bedient - Hauptsache das Gerät kommt unbeschädigt zurück.
Der Führerschein ist lediglich eine Bescheinigung, dass man mit Gerät X im öffentlichen Strassenverkehr von A nach B fahren darf. Auf einem abgesperrten Privatgrund dürfte ich auch meine (noch nicht ganz) vierjährige Tochter mit meinem Auto fahren lassen.

ng
Alex
 

der_ast

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Naja, ich mein das so:
Wenn Du ein motorisiertes Gefährt im öffentlichen Bereich bewegen willst, dann brauchst den passenden Führerschein dazu.
Ein Bau-Geräte-Verleih wird nicht zwingend nach diesem Führerschein fragen, weil diese Geräte oftmals zur Baustele geliefert werden. Da Baustellen nicht dem öffentlichen Strassenverkehr zugänglich sind, darf dort darf dann jeder, der eingeschult wurde, das Gerät bedienen.
Es bleibt also die Frage offen: wie kommt der Radlader zur Baustelle.
Wenn er dafür über eine öffentliche Strasse fahren muss, dann benötigt der Lenker einen Führerschein für Landmaschinen und Baufahrzeuge, welche schneller als (ich glaube) 40Km/h fahren können (in AUT Gruppe "G").
Nachdem ein 39t-Gerät diese Geschwindigkeitsmarke überschreiten wird, wird man wohl einen passenden Führerschein brauchen.

Auf einen Privat-Grund darf jeder alles lenken und fahren - auch ohne Führerschein. Darum darf z.B. jemand, der keinen B-Schein hat, auf einem Fahrsicherheits-Gelände fahren.

ng
Alex
 

Baumschubser

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Was anderes hab ich doch auch nicht geschrieben oben........

Hinzu kommt aber auch noch, dass der Bagger oder Radlader für eine Fahrt auf öffentlichen Straßen zugelassen und versichert sein muss. Das sind die oftmals nicht.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
der_ast schrieb:
Der Führerschein gilt nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, welche ein höchzulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg aufweisen --> der Radlader mit 39t ist mehr als das zehnfache zu schwer!!!

Für Baumachinen gibt es (zumindest in AUT) einen eigenen Schein.

ng
Alex
Führerscheinklassen in Österreich






Führerscheinklassen
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Alter



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A


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Motorräder mit und ohne Beiwagen

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Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern bis 400 kg

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Eigenmasse




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Vorstufe A


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Beschränkt Klasse A auf Leichtmotorräder

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Motorleistung max. 25 kW

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Verhältnis Leistung/Leergewicht

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max. 0,16 kW/kg




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B


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Kraftwagen max. 8 Plätze ausser dem

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Lenkerplatz; Höchste zulässige

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Gesamtmasse bis 3500 kg




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(17)


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C


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Kraftwagen max. 8 Plätze ausser dem

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Lenkerplatz; Höchste zulässige

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Gesamtmasse über 3500 kg



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Sonderkraftfahrzeuge

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Unterklasse C1


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Kraftwagen der Klasse C

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höchste zulässige Gesamtmasse

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bis 7500 kg




18


bildd.gif


D


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Kraftwagen mit mehr als 8
Plätzen ausser

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dem Lenkerplatz;
Sonderkraftfahrzeuge




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bildb-e.gif


B+E


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Kraftwagen der Klasse B mit denen andere

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als in der Klasse B erlaubte Anhänger

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gezogen werden




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bildc-e.gif


C+E


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Kraftwagen der Klasse C mit denen andere

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als leichte Anhänger gezogen werden




21


bildc1-e.gif


C1+E


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Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen

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andere als leichte Anhänger gezogen

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werden.
18


bildd-e.gif


D+E


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Kraftwagen der Klasse D mit
denen andere

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als leichte Anhänger gezogen
werden




21



F


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Die Führerscheinklassen F
(Zugmaschinen,

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selbstfahrende
Arbeitsmaschinen...)

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ist nur in Österreich gütig.




18
(16

Früher gab es sogar noch die Klasse G - (für Sonderkraftfahrzeuge) damit durfte ich überall ohne einer Geschwindigkeitseinschränkung Panzer fahren
 
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