Wieviel Arbeitszeit muss ich bezahlen ???

S

Spaceman2411

Gast im Fordboard
Mal ne Rechtsfrage:


Annahme:

Ich bringe mein Auto in die Werkstatt mit der Aufgabenstellung: "Hinten links klappert was. Mach das das weg geht"


Die Werkstatt sucht 10 Stunden lang den Fehler und schraubt dann 1 Stunde lang um den Fehler zu beheben. Fehler wurde behoben!


Muss ich jetzt 11 Stunden Gesamtzeit zahlen oder 1 Stunde Reparaturzeit ???


(Der Fehler und die Zahlen sind frei erfunden)
 

Hannilein

Haudegen
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Ich denke, Du musst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlen. Dazu gehört auch die Zeit für die Fehlersuche. Zumindest in der mir vertrauten Branche (Elektronik) ist das so. Man könnte sich höchstens noch darüber streiten, ob die 10 Stunden für die Fehlersuche gerechtfertigt sind. Dazu brauchst Du aber wahrscheinlich ein (unabhängiges) Gutachten.

Ansonsten ist die Schiedsstelle oft eine gute Alternative.
 

shaft

König
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Wenn Du den Auftrag so unmissverständlich denen rüberbringst "Macht mal weg" dann musst Du auch die volle Zeit bezahlen.

Gerade bei einem "undurchsichtigen" Problem wie da klappert etwas.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

Man gehe mal davon aus, das 5 Leute in die Werkstatt kommen ,und jeder sagt,da klappert was....

Jetzt stellt der Chef 5 Leute ab,die alle das klappern suchen und event. nichts finden.Was hat er 16 Uhr verdient ? Genau 0 Euro

Du gibst ja den Auftrag den Fehler zu suchen,also stellt diese eine Dienstleistung dar die auch Bezahlt werden will/muss....

Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann,wenn man langjähriger Kunde in einem Autohaus/Werkstatt ist,dann wird schon mal umsonst nachgeschaut.Aber ansonsten hat heute keiner mehr zu verschenken.

MFG
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Wer einen eindeutigen Auftrag erteilt, hat selbstverständlich dafür zu bezahlen. Bei einem Stammkunden vom Autohaus wird man klarerweise kulanter sein.
:idee
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Natürlich ist auch die Ursachenforschung Arbeitszeit der Werkstatt, die bezahlt werden muss. Und zwar natürlich vom Kunden, von wem denn sonst. Deshalb: je klarer die Kundenbeanstandung formuliert wird, desto kürzer ist die Analyse-Zeit der Werkstatt, und das spart dem Kunden dann Geld. Eine Fehlerbeschreibung
"Hinten links klappert was...."
ist sowas von wischi-waschi, da freut sich jede Werkstatt. Denn hinterher kann der Kunde kaum nachweisen, wie lange eine Suche nach diesen Vorgabe tatsächlich hätte dauern dürfen. ;)

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Spaceman2411Die Werkstatt sucht 10 Stunden lang den Fehler und schraubt dann 1 Stunde lang um den Fehler zu beheben. Fehler wurde behoben!


Muss ich jetzt 11 Stunden Gesamtzeit zahlen oder 1 Stunde Reparaturzeit ???

Klare Antwort, Ja!

Zu Deiner "Konstruktion", da 11 Stunden irgendwo 2 Arbeitstage bedeuten, wenn derjenige diese Geschichte nicht am Nachmittag des ersten Tages beendet, gehört der eh mit dem Klammerbeutel gepudert.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von C-Maxe
Klare Antwort, Ja!
:rolleyes:
Auf eine "entweder / oder"-Frage mit JA zu antworten ist doch Unsinn.

Es geht um eine Rechtsfrage mit konstruierten Daten (hat er vorher schon gesagt), da ist ein Beitrag im Laberecken-Stil wenig hilfreich.

[offtopic]Eine gute Rückenmassage (von mir aus auch mit einem Klammerbeutel) regt die Durchblutung an, tut also gut. ;)[/offtopic]

Grüße
Uli
 
B

BierNot77

Gast im Fordboard
Moin

Natürlich mußt du die vollen 11 Stunden bezahlen....Anders ist es bei normalen arbeiten, wofür es richtzeiten gibt. Ist zB die LIMA defekt und die Arbeitszeit dafür beträgt 2 Stunden und der Mechaniker ist nach ca 1 Stunde fertig dann muß der Kunde für die 2 Stunden bezahlen auch wenn das Fahrzeug nach 1 Stunde schon wieder aufm Parkplatz steht...Ist zwar dann ein bisschen ungeschickt es so früh raus zu stellen aber der Kunde muß den Kurs bezalen weil wegen Richtzeit, ist der monteur jetzt aber 3 Stunden drann bei einer Sache wofür es nur 2 Stunden gibt dann zahlt der kUnde auch nur die 2 Stunden....
 

mondeo901

König
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Das sehe ich vollständig nicht so. Es muss schon eine Verhältnismäsigkeit vorliegen bzw. die Fehlersuche muss begründet sein.. Ich habe z.B. als Antwort von den Fordwerken nach nicht gefundenem Fehler im Zündsystem die Antwort erhalten,: "um den Fehler zu finden, muss die Werkstatt auf Ihre Kosten das Auto völlig auseinandernehmen". Das ist natürlich völlig absurd. Und so ist es auch bei anderen Problemen, die da vorhanden sind.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von mondeo901
Ich habe z.B. als Antwort von den Fordwerken nach nicht gefundenem Fehler im Zündsystem die Antwort erhalten,: "um den Fehler zu finden, muss die Werkstatt auf Ihre Kosten das Auto völlig auseinandernehmen".

Ja die Antworten der Ford-Werke sind schon die Zeit wert, denen zu schreiben. :wand
Ich habe ähnlich gehaltvolle Antworten auch bereits erhalten.

Original von mondeo901
Das sehe ich vollständig nicht so. Es muss schon eine Verhältnismäsigkeit vorliegen bzw. die Fehlersuche muss begründet sein.

Leider kann ich Dir da nicht zustimmen! Bei einer derart unbestimmt gestellten Arbeitsaufgabe kann Dir alles passieren. Daher auch mein Einwurf, dann muß man sich während des Tages mal nach dem Stand der Arbeiten erkundigen und diese ggf. auch (vorerst) abbrechen. Sonst heißt es zahlen was auf dem Zettel steht!
 

mondeo901

König
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@c-maxe
ich wollte auch nur darstellen, das wenn es hinten links klappert, die Werkstatt nicht vorne rechts den Fehler sucht. Natürlich ist die "Klappermöglichkeit" hinten links nach allen Seiten offen.
 
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