Habe soeben eine Antwort vom Kraftfahrtbundesamt erhalten:
vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.
Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach na-tionalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UNECE-R) festgelegt.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahr-zeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.
Fragen zum Betrieb von Fahrzeugen und Kombinationen im Straßenverkehr gehören nicht zum Aufgabenbereich des KBA. Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sind bauartgenehmi-gungspflichtig. Zur Erteilung der Bauartgenehmigungen müssen sie die nationalen Prüfanforde-rungen oder die nach internationalen Richtlinien oder Regelungen vorgeschriebenen Bedingun-gen erfüllen. In den Rahmen dieser Anforderungen fallen auch die Lichtquellen, zu denen auch jene gehören, die durch LED’s gebildet werden.
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer Typgenehmigung für lichttechnische Ein-richtungen anzuwendenden Richtlinie der EG bzw. Regelung der UNECE müssen diese mit der vorgeschriebenen EG/ECE-Kennzeichnung gut lesbar und dauerhaft versehen sein. Das Mitlie-fern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Der genehmigte Verwendungsbereich sowie die Ein- bzw. Anbaubedingungen müssen eingehalten werden; über diese ist der Käufer besonders zu informieren.
Wenn die lichttechnischen Einrichtungen nach der EG Richtlinie bzw. der ECE-Regelung ge-nehmigt sind, ist die Typgenehmigungen in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ich denke das klärt so einiges!
