Lackierte Scheinwerfer vom Tüv abnehmen lassen?

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Beast44

Gast im Fordboard
Servus,

hab leider keinen passenden Thread gefunden.

Deshalb: Habe jetzt auch schwarz lackierte Xenon-Scheinwerfer. Habe hier mal irgendwo gelesen, dass man die Teile vom Tüv abnehmen lassen kann? Hab ja noch meine Originalen, hätte also welche für nen Lichttest zum Vergleich...
Jetz die Frage: Macht sowas jeder Tüv/Dekra? Jmd. ne Ahnung was sowas kostet? Wie lang das dauert? Usw.?

Bin für alle Infos dankbar.

Gruß

Christian
 

dridders

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Manch ein TÜVer lehnt sich wohl was aus dem Fenster und macht es mit einem direkten Vergleich. Eigentlich braucht es ein Lichttechnisches Gutachten, da gibt es wohl nur das Lichttechnische Institut in Karlsruhe in D das dir das erstellen kann. Kostet aber ein paar hunderter. Mit dem kann dir dann jeder TÜVer die Geschichte eintragen, evtl. lässt sich das Gutachten dann neben deinen Scheinwerfern sogar für alle gleicher Bauart verwenden... wobei das Gutachten dann glaube teurer wird.
 
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Beast44

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Original von dridders
Manch ein TÜVer lehnt sich wohl was aus dem Fenster und macht es mit einem direkten Vergleich. Eigentlich braucht es ein Lichttechnisches Gutachten, da gibt es wohl nur das Lichttechnische Institut in Karlsruhe in D das dir das erstellen kann. Kostet aber ein paar hunderter. Mit dem kann dir dann jeder TÜVer die Geschichte eintragen, evtl. lässt sich das Gutachten dann neben deinen Scheinwerfern sogar für alle gleicher Bauart verwenden... wobei das Gutachten dann glaube teurer wird.

Mhm, gleiche Bauart wird schwierig...dann müssten die ja auch alle vom gleichen Lacker kommen...

Ich frag einfach ma beim Tüv nach... Vllt sind die ja so nett...
 
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Valium

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kannst du evtl mal bilder reinstellen von den scheinies? bin auch am überlegen meine focus zu lackieren weil es ja da auf grund der konstruktion kein vernüftigen scheinwerferblenden gibt
 

Prowler

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Einer ausm Fobo hate meine ich für seine lasierte leuchten ein gutachten machen lassen...war einer mimt galaxy...bin der meinung der glaxyfreak...vielleicht kann der dir ein paar fragen zu dem thema beantworten...
 
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Beast44

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Original von Valium
kannst du evtl mal bilder reinstellen von den scheinies? bin auch am überlegen meine focus zu lackieren weil es ja da auf grund der konstruktion kein vernüftigen scheinwerferblenden gibt

In meiner Galerie gibts Bilder. Aber halt in nem silbernen Mondeo...
 

pum82

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Reden wir von den Scheinwerfern die innen schwarz lackiert sind und die es bei ebay ab und zu zu kaufen gibt?
 
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andy16356

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wieso abnehmen lassen das fällt doch keinen auf haben bei nen e46 standlichtringe ect.vom 5er bmw eingebaut und die dann in wagenfarbe lackiert und das fällt nichtmal der polizei bzw dem tüver auf....und in berlin iss mit unseren wächtern nicht wirklich gut kirschen essen...
 
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hab ich das jetzt in der gallerie richtig gesehen
und den thread verstanden

du hast nur das silberne in schwarz lackiert?
und warum sollte das schwierigkeiten beim tüv geben
das silberne ist kein reflektor bei xenon scheinwerfern

da würd mich der tüv überhaupt nicht interessieren
 

cos86

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Felis Concolor hat Recht,solange die Streuscheibe,Reflektor und die Leuchte als solches nicht verändert wird ist es egal.
Siehe Focus und Focus Sport.
 

Prowler

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Original von cos86
Felis Concolor hat Recht,solange die Streuscheibe,Reflektor und die Leuchte als solches nicht verändert wird ist es egal.
Siehe Focus und Focus Sport.

nur das die vom focus und focus sport vom hersteller so sind, und nicht anchträglich geändert worden..sicher ist das alles haarspalterei und interessiert wohl die meisten nicht, aber bleibt doch stark an der grenze des legalen denke ich...
 
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Original von cos86
Felis Concolor hat Recht,solange die Streuscheibe,Reflektor und die Leuchte als solches nicht verändert wird ist es egal.
Siehe Focus und Focus Sport.

nur das die vom focus und focus sport vom hersteller so sind, und nicht anchträglich geändert worden..sicher ist das alles haarspalterei und interessiert wohl die meisten nicht, aber bleibt doch stark an der grenze des legalen denke ich...

warum das denn
das lichtverhalten ändert sich keinesfalls
und an der "lichttechnischen anlage" hast ja nix geändert
ist schon okay so
und wenn doch einer was fragt
dann hast du eine sonderedition

wiesst doch wer dumm fragt
kriegt klug antwort
 

cos86

Kaiser
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Dann muß ich mir auch die Farbe meines Bremssattels,die umlackierte Felge,das neu bezogene Lenkrad usw eintragen lassen.
 

ScorpionKing

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Original von cos86
Dann muß ich mir auch die Farbe meines Bremssattels,die umlackierte Felge,das neu bezogene Lenkrad usw eintragen lassen.


Na das kannst ja wirklich nicht vergleichen. Iss klar, daß das was nicht reflektieren muss eigentlich egal ist, wie´s aussieht, aber ich hab da auch mal nen TüVler drauf angequatscht und der meinte eben, daß wenn ein Scheinwerfer in ein Auto verbaut wurde, dann wurde der irgendwann, so wie er ist von einer Prüfstelle abgenommen. Wird dieser dann in irgend einer Weise verändert, dann verliert er seine "E-Zulassung". = Erlöschen der ABe des gesammten Fahrzeuges = drei Punkte in Heulburg und ne Geldstrafe. Evt. auch ein wiedervorführen bei einer Pozilei-Dienststelle oder beim Tüv und dann zur Pozilei.
Chance bleibt echt nur zu sagen, daß es sich beim Auto um ne besondere Edition handelt und der Pozilist Dir das abnimmt.
 

cos86

Kaiser
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Wenn ich Wildleder auf ein Lenkrad mache ist es damit auch nicht abgenommen worden wenn es Glattleder war.
Nur geht es da um Lenkkräfte,sichtbarkeit Instrumente und bruchtests die eingehalten werden müssen und nicht um das erscheinungsbild.

Reflektor,Streuscheibe und Art der Glühlampe darf nicht verändert werden und wenn ich das Gehäuse lackiere habe ich og Teile nicht geändert auf denen sich die Abnahme beziehen.
Also ist die Funktion nicht verändert worden und kein Teil hinzugefügt oder entfernt worden.

....wie auch immer.
 

dridders

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Was ist Gehaeuse? Ist ein aus reflektierendem Material hergestelltes Teil im Inneren des Scheinwerfers Gehaeuse? Kannst du mir 100%iger Sicherheit sagen das es nicht eine Funktion hat? Und vor allem kannst du das nachweisen? Der TUeV will nicht anderes als einen Nachweis, und der ist fuer gewoehnlich das Lichtgutachten.
 

Bad-Focus

König
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...
warum ist das sooo schwer zu verstehen ?

eine Leuchte ist als GANZES geprüft !
dass heißt licht , reflektor , gehäuse ,ect. so wie sie vom hersteller raus gegeben werden.

wenn man nun ran geht und das gehäuse öffnet um die nicht reflektierenden teile zu lacken , dann erlischt das E-Zeichen !
egal ob man was anschließend macht oder nicht , allein das öffnen reicht aus.

somit verfällt die BE des fahrzeugs , sofern die leuchte dann verbaut wird.
kostet punke und geld.

ok wenn man nix ändert fällt es nicht auf , aber von der theorie reicht das schon.

daher ist das lacken in eine andere farbe nicht zulässig , egal obs das lichtbild ändert oder nicht.
und sooo dooof sind die prüfer auch nicht mehr !

spätestens wenn mehrere fahrzeuge mit unterschiedlichen farben im scheinwerfer da sind wirds mit erklären schwer...


daher nochmals , wenn ich die farbe ändert habt ihr 2 optionen:
1. ohne BE fahrern und konsequenzen tragen
2. zum lichttechnischen institut gehn und sich nen gutachten erstellen lassen und darüber die leuchte eintragen lassen.


und der vergleich mit bremssattel ist schwachsinn.
durch das lacken wird dieser nur äusserlich geändert, das grundteil bleibt gleich.
oder lackiert ihr die bremssättel auch von innen bzw. auf der bremsfläche ?

man darf die scheinwerfer aussen ja auch zu bestimmten teilen abkleben , was aber wieder den scheinwerfer ansich nicht ändert
 

cos86

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Gehäuse ist das was nicht Reflektor ist.
Es ist doch Wortklauberei jetzt hier.
Nimm Focus/Focus Sport einfach als Beispiel,das geschwärzte ist ein auswechselbarer Einsatz und identisch mit dem chromatierten Teil.
Wo ist da jetzt die Lichttechnische Funktion?
Die Lichtbündelung findet Im Reflektor statt und der Austritt durch die Streuscheibe und hat nichts mit dem Gehäuse zu tun egal welche Beschaffenheit es hat.
Das wird dir jeder TÜVler bestätigen.


Wenn ich mir am Scheinwerfer einen Halter abbreche und den haltbar wieder befestige ohne das die Funktion beeinträchtigt ist,ist meine ABE auch nicht erloschen obwohl ich was dran verändert habe.
 

Bad-Focus

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um beim focus zu bleiben als beispiel.

mag sein dass das inlay austauschbar ist.
ändert aber nix daran das ford den scheinwerfer in 2 versionen raus gibt!
und diese beiden versionen sind zulässig.
grade weils so vom hersteller kommt.

du selbe kannst die leuchte nicht ändern ,weil du keinerleih gutachten dafür gemacht hast.

hat mit dem tüv nix zu tun. der verteilt ja keine E-zeichen ;)


und wenn dir "aussen" was wegbricht ist das auch wieder egal.
weil es eben nicht direkt einfluss auf die leuchte hat , im sinne des prüfzeichens.

es ist und bleibt eben so , wenn die leuchte geöffnet oder die lichtwirkung grob geändert wird verfällt das E-zeichen.

E: um auf die lichttechnische funktion zu kommen.
klar ist das die lackierten teile da so nix mit zu tun haben.
aber es geht um das prüfzeichen !
und dieses zeichen bezieht sich nicht auf die einzelnen teile , sondern auf die gesammte lichteinheit !
und dazu zählt eben alles was mit dem abgegebenen licht "kontakt" hat.

darum sind halter auch egal , weil die normalerweise nicht im "lichtfeld" sind.
 

RedCougar

Megaposter
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Original von Bad-Focus
... allein das öffnen reicht aus ...
Nun übertreib nicht. So lange die Leuchte wieder fachmännisch zusammengesetzt wird und auch anschließend den entsprechenden Ansprüchen / Vorgaben der Zulassung entspricht, ist das völlig ohne Gewicht.

es ist und bleibt eben so , wenn die leuchte geöffnet oder die lichtwirkung grob geändert wird verfällt das E-zeichen
Nochmal, das Öffnen der Leuchte hat nichts mit einem Verfallen des E-Zeichens zu tun. Anders ist es, wenn die Leuchtwirkung geändert wird. Das findet bei einer Lackierung des Inlays aber nicht statt, wie du selbst zugegeben hast. Das ist eine rein optische Sache.

und dieses zeichen bezieht sich nicht auf die einzelnen teile , sondern auf die gesammte lichteinheit
Im Übrigen öffnest du das Gehäuse jedes mal, wenn du ne Birne wechselst. Der rückwärtige Deckel gehört ebenfalls zur Lichteinheit, auch wenn er sich nicht im Streukreis des Lichtkegels befindet ;)

Im Groben ist es nichst anderes, als wenn du die Karosse des Wagens, die Armaturen, die Ansaugbrücke etc. lackierst. Einer farblichen Änderung der Scheinwerferinlays steht nichts im Wege. Auch der TÜV hat keinerlei Einwände (den interessiert das nichtmal), wie bereits einige umlackierte Inlays im Cougarbereich zeigen und einer der ersten User diesbezüblich mal ne Anfrage beim TÜV gemacht hatte.
 

shaft

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Warum so kompliziert? Fahr zum TÜV und frage.

Den wird das gar nicht interessieren.
 

ScorpionKing

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Wie ich schon erwähnt habe, war ich schon beim TüV und hab nachgefragt. Ich würde das auch gerne machen, aber solange mir kein Amt bestätigt, daß das O.K. ist lass ich die Finger davon weg.
Vieleicht bekommt ja einer von Euch grünes Licht dazu. Würd ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen und dann kannstes ja in´s FoBo stellen.
 

Bad-Focus

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wie schon mehrfach gesagt , dem tüv ist es egal.
die haben keinerleih einfluss auf das e-zeichen und können daher zum großen teil nicht wissen ob das bauteil so geprüft ist oder nicht.
ausser natürlich , die person fähr auch den wagen und hat ne andere farbe drin oder beschäftigt sich mit tuning (was ja vermehrt kommt) ...

aber die änderung hat eben einfluss auf ein teil ,was so nicht beim lichttechnischem institut geprüft wurde.
und somit ist diese leuchte "neu" und nicht geprüft.

dadurch ist auch das e-zeichen nicht mehr zulässig...

und dass es viele cougar gibt , die so rum fahren macht das ganze auch nicht legaler...
es bleibt eben ne änderung einer lichttechnischen anlage.

aber da kann man auch mit ner wand reden , bringt irgendwie genau so viel blah

ist genau das gleiche , wie die leute , welche fest behaupten eine UBB eingetragen zu bekommen , wenn die schaltung stimmt :wand

@RedCougar , klar wäre ein fachmännisches zusammensetzen zulässig , aber dass kann kein normaler mensch zu 100% garantieren.
daher müsste man die nicht geänderte leuchte in teilen zum hersteller bringen und von ihm zusammen setzen lassen... ;)
 

ScorpionKing

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Na ja! Also daß ne Leuchte ihr Prüfzeichen verliert wenn ich sie mal auseinandernehme find ich doch schon sehr weit hergeholt. Was ist denn dann mit Zubehörteilen die man nachträglich kaufen kann mit "E"-Prüfzeichen? z.B. nen Seitenblinker?
Ich nehm meine Scheini´s ein mal im Jahr auseinander um das Glas zu reinigen. Für mich gehört das zu ner rundum-Wartung dazu.
Bist Du insgeheim so ein kleiner "Tuning: Nein Danke-Kumpel"????? Darfst Dich ruhig outen! Will Dich aber nicht angreifen!
 

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Bist Du insgeheim so ein kleiner "Tuning: Nein Danke-Kumpel"????? Darfst Dich ruhig outen! Will Dich aber nicht angreifen

schau mal in meine gallery , dann hasste deine anwort ;)

zubehörteile haben zu 90% ihre e-prüfung.
daher kannste die ja auch verbaun.

und weit hergeholt ist da nix , das ist nunmal so :D
 

ScorpionKing

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Ja sicher! Nur um beim Beispiel Seitenblinker zu bleiben:
Erlischt das "E" ab da wo ich es aus der Packung nehme, dann wenn ich ihn an´s Auto baue oder erst wenn ich ihn dann wieder ab- und wieder anbaue???????????????????????????????????????
...oder vieleicht dann wenn ich den orginalen wieder dran packe? Denk mal drüber nach!
 

Bad-Focus

König
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ne ich glaub du solltest mal denken ;)

bei dem ganzen hin und her bauen , änderst du da was direkt am seitenblinker ?
glaube mal nicht oder, ok von abgeschrammten/brochenen nasen mal abgesehn...

und nur eine direkte änderung des teils betrifft das e-zeichen.

den blinker kannste x mal rein , raus , umdrehn , aufer anderen seite einbaun , da wieder raus , ect.
das macht nix :rolleyes:
 
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