KN Lufi. und Sportauspuff in Zukunft verboten !?

D

Dickie

Gast im Fordboard
Es gibt beim TÜV / DEKRA eine interne Anweisung, dass ein derartiger Vermerk seit 1.1.05 eingetragen werden soll. Dies geschieht auf Bitte des KBA, damit für kontrollierende Polizisten eine zusätzliche Hilfestellung vorhanden ist.

Dies ist keine Einschränkung, die vorher (ohne Eintrag) nicht auch schon vorhanden war.
 

cougar65

Kaiser
Registriert
24 November 2004
Beiträge
1.226
Alter
59
Ort
Hannover (West)
@Dickie: geht ja nun auch überhaupt nicht gegen Dich, das ist doch wohl eh´ klar. Geht (wenn überhaupt) gegen schwachmatische Regelungen.

btw- wenn dem so ist, wie Du es beschrieben hast in Deinem letzten Post, erklär´ mir doch aber bitte `mal, wie ich denn nach dem Einbau der Wolf-Sportauspuff-Anlage(rechts/links) gleich nach Erwerb, ohne Probleme vom TÜV-Prüfer hinterher mein KN57i abgenommen bekam?? Es war keine Hinterhof-Werkstatt, sondern beim "Freundlichen" (also Vertragswerkstatt) und bei meinen Gutachten, dass seinerzeit vom TÜV für das KN57i dabei war, stand auch nix von "nur in Verb. mit serienmäßiger blah ..."

Ergo kann das doch wohl nur heißen, dass sich die Regelungen danach, also nach 2003 geändert haben müssen. Und dann kann man mir persönlich dieses ganze Regelwerk nackt um den Bauch binden. Ich empfinde es nach wie vor als das, was es ist:

pure Schikane der zuständigen Behörden, wo Langweiler am grünen Tisch sitzen und Mühe haben ihr (u.a. auch durch meine nicht zu knappen Steuerzahlungen) Salär zu verdienen und auf solche Ideen kommen.

Es kann mit gesundem Menschenverstand betrachtet einfach nicht angehen, dass serienmäßig in D einige Autos nachts einen senkrecht im Bett stehen lassen und das ist dann i.O. und anderen etwas mehr Sound verboten wird.

Ich stehe dazu, Vorschrift hin oder her, da bin ich der erste der bei nächster Gelegenheit einen Gesetzesvertreter wählt, der solchen Unsinn abschafft, damit man sich hier in D endlich `mal um die richtigen Probleme kümmert, Ende der Duchsage!!!!!!!!!!!!!
 
S

Sierrazicke

Gast im Fordboard
Die Regelung gilt seit Januar 2005 und bis da alle Tüv-Prüfer und Polizisten bescheid wissen dauert es sicher eine Weile und es wird mit Sicherheit auch immer wieder welche geben, die es noch eintragen und durchgehen lassen.

Aber verboten ist es dann trotzdem und wenn man eben an den falschen gerät muß man dann auch mit den Konsequenzen rechnen bzw. leben können, ohne dann dem Tüv oder der Polizei die Schuld und den Buhmann in die Schuhe zu schieben, denn von denen kommen die ganzen Sachen ja nicht, sondern sie sind nur die "ausführenden", die dann die Bösen sind
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Bis zum 31.12.04 konnte der Sachverständige "Kraft seiner Hose", also auf Basis seiner Ausbildung, Erfahrung, ... und einer Messung (egal wie) entscheiden, ob eine derartige Kombination zulässig ist oder eben nicht.

Seit 1.1.05 darf der Sachverständige eine Eintragung beider Teile erst nach vorliegen eines Geräuschgutachten mit dem Fahrgeräuschwert machen.

An der StVZO oder anderem wurde nichts gedreht, es wurden "nur" die amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) in ihrer Entscheidungsfindung "kastriert". Die freuen sich auch am Meisten über diese praktische Einengung ihrer Berufsausführung. Was früher ein aaS per Messung und eben auch "Wichtigkeit" (nicht negativ gemeint) entscheiden konnte, darf er heute nicht mehr und wenn dann ein Gutachten vorliegt, ist das für ihn keine Arbeit enstsprechend seiner Ausbildung mehr, sondern nur noch reine Schreibtätigkeit die Nummer in den Brief zu hacken.

Eine Eintragung ist ja immer noch problemlos möglich, wenn das kostenpflichtige Geräuschgutachten (ca. 400 Euro) besagt, dass das Fahrzeug immer noch innerhalb der zulässigen Toleranz ist.
 

cougar65

Kaiser
Registriert
24 November 2004
Beiträge
1.226
Alter
59
Ort
Hannover (West)
Aha, da haben wir´s endlich auf den Punkt gebracht, der mich so in Rage versetzt. REINE GELDSCHNEIDEREI UND AMTSSCHIMMEL!!!!!!!

Die sollen meinetwegen alle machen, was sie wollen, ohne mich.

Bei mir bleibt alles so wie´s ist und wenn einer `mal auf die Idee kommen sollte, mir den Rückbau vorzuschreiben, bin ich nicht abgeneigt, mir einen Rechtsbeistand zu besorgen und ggf. stellvertretend für andere hier einen Musterprozess durchzuboxen, so!!!
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Da der Bedarf an Auspuffanlagen aber immernoch da ist, könnten ja mal die Hersteller die Arschbacken zusammenkneifen und Ihre Produkte in Verbindung mit K&N und Twister ect. testen lassen und im Gutachten aufnehmen.

Schließlich wollen die ja ihre Produkte verkaufen :denk
 
Oben