Felgen neu eintragen lassen?

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rofl

Gast im Fordboard
Aloah,

hab letzten Sommer meinen Mondeo MK1 gekauft. Der Wagen war davor abgemeldet. Im alten Fahrzeugbrief waren die Sommeralufelgen extra eingetragen > Exip 195/65 R15 (Original 185/65 R14)

In den neuen Papieren sind jedoch nur die Originalreifen eingetragen.

Gibts da irgenwelche Probleme, falls mich die Polizei mal drauf ansprechen sollte?! Reichts, wenn ich ne Kopie des alten Briefes zusätzlich mitführe?
 

dridders

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Ja, der alte Brief muss nicht anerkannt werden, auch wenn er es meist wird. Es wurde aber definitiv bei der Anmeldung falsch gearbeitet, da es sich bei den Alufelgen um eine nachträgliche Abnahme handelt. Lediglich von der Serienbereifung wird nur eine Größe übernommen, alles nachträglich geprüfte muss aber komplett übernommen werden, auch Reifen/Felgen. Nicht umsonst gibt es auch bei den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 Beiblätter.
 
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rofl

Gast im Fordboard
Mist. Reicht es, wenn ich mit den Felgen zu Tüv-Menschen fahre und den alten Brief im Original als Beweis vorlege?
Hab nämlich keine Papiere für die Felgen, und die Firma gibts seit einiger Zeit nichtmehr.
Kosten werden sich auf knapp 30-40€ belaufen, oder irre ich mich da?
 

dridders

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Eigentlich sollte es reichen zur Zulassungsstelle zu gehen und da Terz zu machen. Der Fehler liegt nicht bei dir, dir kann man maximal vorwerfen das du nicht direkt kontrolliert hast. Wenn die Damen dort sich weigern das zu übernehmen oder behaupten der alte Brief würde reichen, dann lass dir die entsprecehnden Verordnungen in der StVZO dazu zeigen. Der alte Brief ist entwertet, er ist somit kein Dokument mehr, jeder kann drin rummalen wie er will, das Ding ist einfach nur noch ein wertloses Stück Papier. Eine gesetzliche Grundlage den anzuerkennen gibts nicht, woraus folgt das die Geschichten gefälligst anständig zu übertragen sind. Der einzige Grund weshalb empfohlen wird ihn mitzuschleppen ist die 2. serienmäßige Reifengröße. Die darfst du auch ohne Eintragung fahren, allerdings muss die Polente im Zweifel erst eine Anfrage bei TÜV/KBA/... starten bei einer Kontrolle. Wer diese Reifengröße nicht fährt oder serienmäßig eh nur eine Größe eingetragen hatte... kann den Brief auch wegschmeißen.
 

nafnaf73

Triple Ass
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Und?? Was hat der TÜV gesagt??

Gehen sie bitte zur Zulassungsstelle oder wir tragen ihnen gegen einen Unkostenbeitrag die Felgen ein??

Die Zulassungsstelle wäre hier der richtige Ansprechpartner, die haben schließlich schlecht bis mißerabel gearbeitet..

Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil..
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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So ist es, Sondereintragungen die schon im alten Brief drinstanden, muß die Behörde in den neun Zulassungspapieren übertragen, wo kommen wir denn da hin, wenn der Sch... noch mal kostenpflichtig eingetragen werden muß. :wand

schleunigst dorthin und dieses Richtigstellen lassen, natürlich kostenlos...
 

Winni

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Dafür haben wir in D-Land ja den Bestands schutz .. :D

Das müssen die nachtragen :bier:

Allerdings Wertlos ist der alte brief NICHT ... dieser gibt immernoch eindeutigen aufschluss über die Halter ... die in dem Zul. Besch.2 nicht mehr alle aufgeführt werden ...

Wenn der alte brief "fehlt" kann das mal schnell denn wertverlust von 500€ heisen ...

Denn es sind ja nichtmehr alle HAlter ermittelbar .. werrde auch zb kein gebrauchtne wagen kaufen wo diese Dokumente nicht vollständig vorliegen ausgenommen neuwagen oder fahrzeuge die gleich die neuen Pappen bekamen da gehts nicht anders ...

aber muss natürlich den wert des briefes jeder für sich selber entscheiden .. ähnlich ists ja mitm checkheft ..

so ich muss nun mal aufhören, hoffe niemandem zu nahe gekommn zu sein, ist nicht beabsichtigt akso dann mal noch nen schönen abend :happy:
 

dridders

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Winni:
doch, er ist wertlos. Ich darf ohne mich strafbar zu machen im Brief rummalen, Sachen rauslöschen oder was weiss ich. Er ist nicht als Beweismittel oder sonstiges einsetzbar, er ist einfach nur noch ein bedrucktes Stück Papier.
Mit Bestandschutz hat das ganze auch nicht die Bohne zu tun. Bestandschutz greift dann, wenn sich gesetzliche Bestimmungen ändern und etwas was früher legal war jetzt nicht mehr erlaubt ist. Dann gibt es teilweise Bestandschutz für bereits im Verkehr befindliche Abnahmen/Gegenstände/... Hier geht es ganz simpel und einfach um formale Fehler bei der Übertragung der Daten von der alten auf die neue Urkunde.
Wertverlust von 500 Euro durch fehlenden Brief? Vielleicht wenn ich mir einen Porsche holen, bei einem anderen Wagen kannste das ja mal probieren, wenn sich der Verkäufer drauf einlässt würd ichs Auto gleich stehen lassen, denn entweder war der Preis hoffnungslos überzogen oder die Kiste ist im Eimer. Und was gehen dich auch die Daten der Vorbesitzer an, sowas fällt schließlich unter Datenschutz. Dir hat die Anzahl an Vorbesitern zu reichen, musste dich dran gewöhnen. Und da du Autos mit Motorschaden kaufst biste da ja anscheinend eh nicht wählerisch ;-)
 
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rofl

Gast im Fordboard
So, Ich hab nun bei der Zulassungsstelle angerufen.

Der Mann am Telefon meinte, dass es kein problem sei, die größeren Felgen/Reifen zu fahren, da im neuen Brief nur eine Größe vermerkt werden darf.
Er meinte dann noch, um die Alus einzutragen brauch er ein Gutachten vom Tüv( ich hab ja garkeins. KBAnr. is ja auf der Felge drauf)
Ich soll also den alten Brief mitführen, falls die Polizei mich anhält...
Ebenfalls "weiß er nix" von einem Beiblatt, welches ich bei meiner Fzgbescheinigung 1 dabeihaben soll, wo dann zusätzliches eingetragen wird.

Dolle Wurst... Der Mann scheint mMn keinerlei Ahnung zu haben...

Auf meine Behauptung, dass bei der Neuanmeldung wohl geschlampt wurde, hat er sofort verneint.
 

dridders

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Dann man gleich ab zu seinem Vorgesetzten. Ansonsten soll er dir doch mal den Gesetzestext zeigen nach dem der entwertete Brief noch als Beweis herhalten kann und dir das ganze schriftlich geben. Dann rollt nämlich im Zweifel sein Kopf.
Das Beiblatt wird dann verwendet, wenn das Bemerkungsfeld auf der Fahrzeugbescheinigung nicht mehr ausreicht.
 
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rofl

Gast im Fordboard
D.h. die Felgengröße und Dimension muss ich schwarz auf grün bei mir haben?!
 

dridders

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Du hast keine ABE zur Felge, ergo muss auf jeden Fall schonmal die Felge eingetragen werden mit der KBA-Nr. Serienbereifung gilt erstmal auch nur für Serienfelgen. Die ABEs der Räder enthalten dann zwar für gewöhnlich einen Passus "Eintragung nur notwendig wenn nicht Serienbereifung", aber wieder: keine ABE zur Hand -> Eintragung erforderlich.
Und davon mal abgesehen: Die Eintragung war ja erfolgt, sie ist somit kurzum zu übernehmen. Die Zulassungsstelle kann gar nicht entscheiden ob es sich um eine Serienbereifung handelt wenn sie in der Bemerkung steht. Ihnen fehlt das Recht Daten selbständig zu verändern, wie sie es aber bei dir gemacht haben. Das darf nur ein TÜV-Prüfer veranlassen.
 
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rofl

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so, hab kurzerhand beim Tüv angerufen. Er sagte auch, dass nur eine Größe eingetragen wird.
Er meinte, ich soll ne kopie des alten, scheins mitführen. Die Polizei wüsste dann, dass alles seine Ordnung hat.

Daraufhin hab ich ihn gebeten, mir das schriftlich zu geben. -> Wird mir demnächst zugeschickt
 
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Kombifahrer

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so, hab kurzerhand beim Tüv angerufen. Er sagte auch, dass nur eine Größe eingetragen wird.
Er meinte, ich soll ne kopie des alten, scheins mitführen. Die Polizei wüsste dann, dass alles seine Ordnung hat.

so wurde das aber auch bei einführung der "neuen scheine" in jeder grossen autozeitschrift erklärt.
 

dridders

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Und worauf sich das ganze gesetzlich stützen sollte hat bisher keiner sagen können, insofern viel Spaß in ein paar Jahren wenn sich da keiner mehr dran erinnert. Wohl dem der es schriftlich hat... und zwar nicht aus einer Zeitung sondern von einer öffentlichen Stelle.
 
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rofl

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Original von Kombifahrer
so, hab kurzerhand beim Tüv angerufen. Er sagte auch, dass nur eine Größe eingetragen wird.
Er meinte, ich soll ne kopie des alten, scheins mitführen. Die Polizei wüsste dann, dass alles seine Ordnung hat.

so wurde das aber auch bei einführung der "neuen scheine" in jeder grossen autozeitschrift erklärt.

Echt? Gut, damals hatte ich noch keinen Lappen, und habs dementsprechend nicht mitbekommen ;)
 

dridders

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Da steht nichts in der Art drin. Es steht drin, das nur eine Reifengröße eingetragen wird, aus allen für die eine EG-Typgenehmigung, ABE oder Einzelgutachten vorliegen. Was sagt uns das? Serienbereifung wird nur eine eingetragen, wenn es eine ABE oder einen Prüfbericht vom TÜV gibt muss der nicht in die Papiere übertragen werden. Hier geht es nicht um eine Serienbereifung, nicht um eine ABE und es liegt auch kein Prüfbericht vor. Zu den alten Papieren steht da lediglich, dass sie solange gültig sind bis neue ausgestellt worden sind.
 

Andres

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Ich hab in 2006 8 x 18 Zoll Alus auf meinem Mondeo eintragen Lassen.

TÜV abnahme, Bescheinigung bekommen.

Mit dieser zur Zulassungstelle,
dort wurden dann die neuen Zahrzeugpapiere, Teil 1und 2 ausgestellt.

Im Teil 1 wurde die Sereienbereifung 205/55/16 sowie die neue Bereifung mit Alus eingetragen.

Und zwar weiter unten wo eine Fläche dafür ist.

Auch ich bin der Meinung das in diesem fall von rofl die Zulassungsstelle beide Reifen/Felgenkombinationen hätte eintragen müssen.

Mein alter Brief wurde entwertet und mit dem Stempel "UNGÜLTIG" versehen.
Also hat dieser keine GÜLTIGKEIT mehr, auch nicht zum Nachweis das etwas eingetragen wurde.
Da hat Didders schon recht.

An deiner Stelle rofl würde ich schnellsten zum Amt fahren und da rabatz machen, notfalls den Dienstellenleiter kommen lassen.
 
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Kombifahrer

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So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen.

ist doch eindeutig. es wird nur noch EINE größe eingetragen.
 

dridders

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Ach so, und alles andere muss man sich dann neu abnehmen lassen, denn ein gültiges Dokument was nachweist das es legal ist hat man ja nicht mehr. Die Fahrzeug-ABE enthält die Felgen nicht. Eine Felgen-ABE liegt nicht vor. Davon mal abgesehen: es wird nur eine Reifengröße eingetragen, schön, und was ist mit den Felgen? Auch die sind eintragungspflichtig, nicht nur die Reifengröße.
 
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Kombifahrer

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mein gott, was ist da so schwer dran? ich habe die vorschrift nicht gemacht. fakt ist das im teil 1 nur EINE reifen-/felgenkombination eingetragen wird. punkt. da ändert auch der weg zum chef der behörde nichts dran.

hast du eine andere reifen-/felgenkombination drauf, liegt es an der rennleitung dir nachzuweisen, das diese nicht zulässig ist. deswegen nimmt man dann die kopie des akten scheins mit, auf dem das eingetragen war. ist umständlich, aber eben schön bürokratisch und fein eu-konform.
 

Andres

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Original von Kombifahrer
So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen.

ist doch eindeutig. es wird nur noch EINE größe eingetragen.

Mann bleibt doch rühig.

Ändert aber auch nichts daran das bei mir zwei Kombinationen eingetragen wurde.

Und wenn tatsächlich nur noch eine Eingetragen wird sollte es immer die sein die Montiert ist oder die Größere von beiden.
 

dridders

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Ach so, und darum wurden ja bei mir und bei vielen anderen auch sämtliche nachträglich geprüften Reifengrößen in die neuen Papiere übernommen. Wenn eh nichts mehr eingetragen wird und ich keine Zettel mitführen muss dann kann ich ja fahren was ich will, die Polizei darf ja nachweisen das es illegal ist. FALSCH! Es muss weiterhin alles abgenommen und bescheinigt werden. Bei nicht serienmäßigen Geschichten hast du einen Nachweis dabei zu haben, entweder in den Papieren oder separat als TÜV-Gutachten. Da es als TÜV-Gutachten nicht machbar ist bei Sachen die bereits eingetragen sind ist der Kram kurzum einfach zu übernehmen. Dort steht auch nichts anderes in deinem Dokument, es ist weiterhin alles abzunehmen, und von den Größen für die eine ABE (Hersteller oder Nachrüster) oder Einzelgutachten vorliegen wird nur eine Größe eingetragen. HIER LIEGT ABER NICHTS DAVON VOR!!! Es liegt keine Hersteller-ABE vor, es liegt keine Felgen ABE vor, es liegt kein Einzelgutachten vor.
EU-konform ist dein alter Fahrzeugbrief/schein nicht, und die Polizei muss einen feuchten Kehrricht auf den als Beweis geben, da ich mir da wie bereits erwähnt alles eintragen kann nachdem er ungültig gemacht worden ist, ohne mich im geringsten strafbar zu machen.
 
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Kombifahrer

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ich bin die ruhe selbst. die anderen beiträge stiften doch zur unruhe an. zum chef rennen, welle machen, etc.
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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Ich weis nicht wo von wir hier reden, es geht hier um eine nicht Serienbereifung

...was soll das ganze, Sonderabnahmen werden, waren und sind weiterhin Eintragungspflichtig!!! Auch wenn auf diesem Fahrzeug Sonderabnahmen in Folge einer Rad/Reifenkombi als nicht Serienmäßig gilt, muß sie eingetragen bzw. im neuen Schein übertragen werden, hierbei spielt es keine Rolle ob der alte Brief vorhanden ist oder nicht, er ist kein Beweis mehr dafür was man darf oder was nicht, er ist rechtmäßig UNGÜLTIG. Die eine Reifengröße die in den neuen Fahrzeugpapieren eingetragen wurde, bezieht sich rein rechtlich nur auf eine mögliche Serienbereifung und auf nichts anderes.

Nur mal so als Beispiel:

Ich verkaufe mein Fahrzeug mit Sonderbereifung/-Räder die nur im alten Brief eingetragen waren und ich möchte dem Käufer keinen Aufschluss über die restlichen Vorbesitzer offenbaren und reiche den alten Fahrzeugbrief nicht an den neuen Besitzer weiter, (was mein gutes recht wäre).
Fazit:, wie will der neue Besitzer im Falle einer bevorstehenden Verkehrskontrolle oder auch der Verkehrsbehörde klar machen, das diese Räder die ja da nun drauf sind, eingetragen waren und eigendlich Bestanteil des gekauften Fahrzeuges sind, aber es kommt noch dicker.... dabei sind wir aber noch nicht beim Tüv gewesen, was meint ihr was der euch erzählen wird... :dududu: :vertrag und um nicht zu vergessen, im Falle eines Verkehrsunfall, denn da werden spätestens alle Register gezogen.
 
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