Original von Baumschubser
Ist genau so unkonkret, aber damit ist es dann tatsächlich so, dass man theoretisch ewig zum TÜV hin und zurück gurken kann.
@Baumschubser: sieh es vielleicht einmal so:
Wir haben hier einen klitze-kleinen Bereich unseres Lebens, der mal nicht von Haus aus 10000%-ig von Regeln und Absicherungen eingemauert ist. Weil eben das Fahrzeug, um das es geht, noch garnicht also solches registriert und zugelassen ist. Da aber ein nicht-zugelassenes Fahrzeug über die öffentlichen Straßen zur Zulassung bewegt werden können muss, hat der Gesetzgeber ein klassisches "Henne-und-Ei-Problem". Und was macht er? Völlig untypisch: er regelt es NICHT, jedenfalls nicht direkt. Aber da kommen nun zwei Sachen auf den unbedarften Bürger zu, mit denen anscheinend mancher so seine Problemchen hat:
1. Persönliche Freiheit: Der Gesetzgeber erlaubt Dir einfach, zum TÜV zu fahren, ohne vorher zig schriftliche Anträge gestellt und bewilligt bekommen zu haben;
2. Vertrauen: Der potentielle Versicherungsgeber lässt das auch noch zu (natürlich wissend, dass das Schadensrisiko im Vergleich zum täglichen Regeleinsatz verschwindend gering ist, aber dann bist Du zahlender Kunde)
Also ich für meinen Fall kann mit dieser Regelung (oder besser Ent-Regelung) sehr gut leben. Es gibt genügend Beweismöglichkeiten einer rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Nutzung dieser Freiheit, wie wir hier lesen können, aber wenn mal etwas Winziges in unserem Leben nicht unmittelbar geregelt ist, sollten wir doch nicht hier auch noch danach rufen, oder?
Grüße
Uli