Fahren ohne Zulassung und TÜV

Baumschubser

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Da weder im Gesetz noch in der Versicherungsbedingungen ein Termin Voraussetzung ist, zählt dieses Argument absolut nicht. :idee
 

dridders

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Nur leider hast du was vergessen: die Beweispflicht. Wenn du nicht mindestens glaubwürdig machen kannst das die Fahrt legal war, dann hast du leider verloren. Der Termin ist eine einfache Art diesen Nachweis zu bringen. Der Rückweg nach Hause ist ebenfalls kein Problem, da es ja genug Zeugen für die Anwesenheit gibt. Für alles andere: die kleinen grünen Männchen sind auch nicht blöde und von gestern. Wers will kanns ja gerne probieren ohne Zulassung beliebig durch die Gegend zu gurken... rechtlich gedeckt ist das ganze jedenfalls nicht im geringsten
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Baumschubser
Ist genau so unkonkret, aber damit ist es dann tatsächlich so, dass man theoretisch ewig zum TÜV hin und zurück gurken kann.
@Baumschubser: sieh es vielleicht einmal so:
Wir haben hier einen klitze-kleinen Bereich unseres Lebens, der mal nicht von Haus aus 10000%-ig von Regeln und Absicherungen eingemauert ist. Weil eben das Fahrzeug, um das es geht, noch garnicht also solches registriert und zugelassen ist. Da aber ein nicht-zugelassenes Fahrzeug über die öffentlichen Straßen zur Zulassung bewegt werden können muss, hat der Gesetzgeber ein klassisches "Henne-und-Ei-Problem". Und was macht er? Völlig untypisch: er regelt es NICHT, jedenfalls nicht direkt. Aber da kommen nun zwei Sachen auf den unbedarften Bürger zu, mit denen anscheinend mancher so seine Problemchen hat:
1. Persönliche Freiheit: Der Gesetzgeber erlaubt Dir einfach, zum TÜV zu fahren, ohne vorher zig schriftliche Anträge gestellt und bewilligt bekommen zu haben;
2. Vertrauen: Der potentielle Versicherungsgeber lässt das auch noch zu (natürlich wissend, dass das Schadensrisiko im Vergleich zum täglichen Regeleinsatz verschwindend gering ist, aber dann bist Du zahlender Kunde)

Also ich für meinen Fall kann mit dieser Regelung (oder besser Ent-Regelung) sehr gut leben. Es gibt genügend Beweismöglichkeiten einer rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Nutzung dieser Freiheit, wie wir hier lesen können, aber wenn mal etwas Winziges in unserem Leben nicht unmittelbar geregelt ist, sollten wir doch nicht hier auch noch danach rufen, oder?

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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@Uli

Vielleicht ist aber gerade in Haftpflichtfragen eine haarkleine Regelung absolut wünschenswert.

Es ist ja auch nicht zwingend erforderlich mit eben jenem Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren, was da angemeldet werden soll. Den Weg kann man mit einem anderen Fahrzeug ebensogut erledigen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Und sollte TÜV+HU abgelaufen sein, gibts eben zurückdatierte Plaketten drauf und man hat 4 Wochen Zeit zur Abnhame. So einfach könnte das geregelt sein.

Die jetzige schwammige Regelung birgt Risiken, das ist im allerersten Posting zu lesen. Wie das ausgegangen ist, wissen wir bis jetzt noch nicht.
 

Chico007

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Leute Leute, laßt euch sagen, dieses Schreiben wurde mir letzte Woche nun endlich zugetragen...

ich zitiere:

... beabsichtige ich das Verfahren gegen Sie gemäß § 153 a Abs 1 StPO unter der Auflage, das Sie innerhalb von einem Monat einen Geldbetrag in Höhe von 75,00 € an die ..... bla bla bla Bank .... zahlen, einzustellen.

...

MfG

Anwältin

*Ende*

Naja, grad nochmal mit nem blauen Auge davon gekommen.
Und das nächste Mal wird das alles etwas anders gemacht, das dergleichen nicht nochmal passiert.

Gruß
Dat Chico
 

nafnaf73

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So, wen es interessiert. Nun hat der Gesetzgeber es geregelt. Fahrten zum TÜV sind nur noch zulässig, wenn das alte ehemals zugeteilte Kennzeichen angebracht ist, oder man sich ein Kennzeichen reserviert hat, dann mit dieser Nummer auf dem Fahrzeug. Ansonsten darf man im öffentlichen Verkehrsraum sich nicht mehr bewegen. Es gibt also keine Fahrten ohne Kennzeichen mehr.
 

dridders

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Die gab es sowieso noch nie, das alte Kennzeichen ist von jeher Vorschrift, damit das Fahrzeug bei evtl. Vergehen (Blitzer) auch zuzuordnen ist.
 

nafnaf73

Triple Ass
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Original von dridders
Die gab es sowieso noch nie, das alte Kennzeichen ist von jeher Vorschrift, damit das Fahrzeug bei evtl. Vergehen (Blitzer) auch zuzuordnen ist.

Das gab es schon, was machst du wenn noch kein amtl. deutsches Kennzeichen zugeteilt war(z.B. gebrauchtes EU Fahrzeug)?? Bislang durfte man dann ohne Kennzeichen fahren, das ist jetzt nicht mehr erlaubt.
 

dridders

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Da bist du falsch informiert, Fahrten ohne Kennzeichen sind definitiv schon seit Jahren nicht erlaubt, wenn sie es ueberhaupt jemals waren. Es steht bereits seit langem in der StVZO (bzw. jetzt dem Nachfolger) das zumindest die alten entstempelten Kennzeichen montiert sein muessen. Ausserdem sind nur Fahrten innerhalb des Landkreises oder maximal Nachbarlandkreis erlaubt etc. Somit scheidet Import eh aus, dafuer gibts schliesslich auch gesonderte Kennzeichen.
 
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