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Puma_Cosworth
Gast im Fordboard
Darf man den Abschlepphacken hinten entfernen?
Habe in einem Opelforum dieses hier gefunden:
StVZO:
§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. ()
Habe in einem Opelforum dieses hier gefunden:
StVZO:
§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. ()